Ursprünglich waren die Beteiligungen an den Stromkonzernen der Kantone strategischer Natur: Immerhin galt es die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Energie sicherzustellen. Bereits im Solothurner Kantonsrat kritisierte ich öffentlich, dass der Kanton Solothurn ausgerechnet denjenigen Regierungsrat mit dem Einsitz im Alpiq-Verwaltungsrat betraute, welcher dem Finanzdepartement vorstand. Nur allzu gut ist mir das erfreute „Schulterklopfen“ vieler Mitglieder der Finanzkommission des Kantonsrates vor Augen, wenn der damalige Regierungsrat Wanner schelmisch strahlend bekannt gab, wieviel Cash diese Beteiligung wiederum in die Staatskasse gespült hätte. Niemand wollte davon Kenntnis nehmen, dass dieser Ertrag entweder aus damals überteuerten Stromtarifen für die Bevölkerung oder falschen Berechnung der Entsorgungskosten resultierte.
Jetzt haben sich die Blätter gewendet: Viele der fossilen Strombarone wurden ausgewechselt. Wenn die CEO der Alpiq-Gruppe, Jasmin Staublin, jetzt dringend Geld in der Kasse braucht, ist dies verständlich. Den Aktionären mit strategischen Interessen, wie es diejenigen der öffentlichen Hand sein sollten, kann es nicht passen, wenn die Wasserkraftwerke an irgendwelche Investoren ins Ausland verkauft werden. Bereits äusserte sich ein Solothurner Regierungsrat kritisch dazu – diesmal der Verantwortliche für die Infrastruktur. Inzwischen treibt die Stromkonzerne, welche AKWs betreiben, offensichtlich die nackte Angst um – die Angst ums Überleben.
Die langjährigen Rufer nach weniger Staat lassen nun offenbar Studien erstellen, wie eine staatliche Auffanggesellschaft die absehbaren horrenden Stilllegungskosten unserer überalterten AKW übernehmen sollte. Konkret galt es über Jahrzehnte satte Profite massgeblich in die Privatwirtschaft fliessen zu lassen und die enormen Kosten für die „Entsorgung“ der Anlagen dem Staat aufzuhalsen. Als Mitglied der nationalrätlichen Finanzkommission kritisiere ich seit vier Jahren die Unterdotierung der Entsorgungsfonds. Am 18. Juni 2015 verlangte ich mit einer Motion (15.3663) vom Bundesrat Szenarien vorzulegen, wie die Haftungsrisiken aus der Stilllegung und Entsorgung von AKW zu berechnen seien. Irritierend ist die Antwort des Bundesrates vom 26.8.2015: „Die Betreiber von Kernanlagen sind verpflichtet, ihre radioaktiven Abfälle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen.“ Zusätzliche verweist er auf die beiden Fonds, deren ungenügende Deckung selbst die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK vor einigen Monaten kritisierte. Die Behandlung meiner Motion im Parlament steht noch bevor.
Jetzt bereitet die Branche die Weichen für den Plan B nach der AKW-Pleite vor: Die Zeche für die missglückten Investitionen in die Atomenergie soll durch uns Steuerzahlende bezahlt werden. Das ist unehrlich! Erst wenn der Abschalttermin des letzten AKWs in unserem Lande beschlossen ist und die Konti der Stromkonzerne blank sind, darf der Staat die Verantwortung der Privaten übernehmen – damit die AKWs abgewickelt werden können und endlich ein solides Fundament für eine zukunftsfähige Energiepolitik gelegt werden kann.
Der Text ist erschienen in der Solothurner Zeitung vom 9. März 2016