Altersreform 2020 kann nur mit Stärkung der AHV gelingen

Die SP-Fraktion ortet bei der Revision der Altersvorsorge Verbesserungsbedarf, insbesondere beim Frauenrentenalter sowie beim Umwandlungssatz der 2. Säule. Doch die Richtung, welche die ständerätliche Sozialkommission der Altersreform 2020 gegeben hat, stimmt. «Zwar ritzt die Vorlage der Kommission die sozialdemokratische Schmerzgrenze, doch die Stärkung der AHV ist ein historischer Fortschritt», so das Urteil von Ständerätin Pascale Bruderer. Die Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken – die erste Erhöhung seit 20 Jahren – ist für ein Gelingen der Reform unverzichtbar.

Im Hinblick auf die Ständeratsdebatte von nächster Woche hat sich die SP-Fraktion heute über die Altersreform 2020 ausgetauscht. Mit der Erhöhung des Frauen-Rentenalters und der Senkung des Umwandlungssatzes kann die SP-Fraktion nicht zufrieden sein. Trotzdem ist sie der Meinung, dass die Richtung mit der Stärkung der AHV stimmt und eine ausgewogene und ganzheitliche Reform nach wie vor möglich ist.

Allerdings sind weitere Abstriche und Kürzungen zu vermeiden, wenn die Reform mehrheitsfähig bleiben soll. Insbesondere die rechtsbürgerlichen Parteien sollten sich genau überlegen, ob sie in der parlamentarischen Beratung mit unsozialen Abbauanträgen das ganze Reformprojekt gefährden wollen.

Die Bürgerlichen und die Wirtschaftsverbände kaschieren ihre Abbaupläne mit technokratischen Begriffen wie «Interventionsmechanismus» oder «Schuldenbremse». Doch auf Smartvote befürworten über 80 Prozent der Parlamentarierinnen und Parlamentarier von FDP und SVP eine Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre. Die SP hingegen will die Renten erhöhen. Mehrheitsfähig ist in einer Abstimmung nur Letzteres. 

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