Was die Rechten als «Kompromiss» anbieten, ist ein Hohn. Sie fallen von den abgedrehten und vor dem Volk chancenlosen XXL-Abbauplänen auf übertriebene und vor dem Volk ebenfalls chancenlose XL-Abbaupläne zurück – und versuchen das als Kompromiss zu verkaufen.
Wir lassen uns nicht verwirren: Was die Mehrheit des Nationalrates vorschlägt, käme Arbeitnehmende und Arbeitgeber unglaublich teuer. Sie will den taumelden Pensionskassen noch mehr Geld überweisen. Und: Für viel mehr BVG-Beiträge, die sie zu berappen hätten, bekämen Versicherte geringe bis null Rentenverbesserungen, z.T. sogar kleinere Renten. Warum ist das so? Von den Lohnabzügen geht zuerst ein Anteil an die Aktionäre von Versicherungen und Banken und landet gar nicht auf dem Konto des Versicherten. Mit dem Rest wird auf den Finanzmärkten spekuliert. Das ist risikoreich und nur für die Gebühren kassierenden Banken und Anlagefonds ein sicheres Geschäft. Kein Wunder, sind die Lohnbeiträge für das BVG in den vergangenen Jahren auf unterdessen bis zu 20 Prozent gestiegen.
Ganz anderes die AHV: Sie ist im genialen Umlageverfahren angelegt. Das macht sie sicher, stabil und solidarisch. Und extrem preiswert. Seit Jahrzehnten sind die Lohnbeträge für die AHV stabil. Für eine Rente von monatlich 3510 Franken bezahlt ein Paar mit Jahrgang 1949 und 11’000 Franken Lohn vor der Pensionierung während seines ganzen Berufslebens 460’000 Franken. In der Pensionskasse hätten die Beiden 810’000 Franken für die gleiche Rente bezahlen müssen. Es ist darum nicht nur vernünftig, sondern auch günstig, die AHV zu stärken und die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule die günstigere und solidere AHV zu kompensieren.
Wir haben nicht vergessen: Die Linke hat schon sehr grosse Zugeständnisse gemacht in dieser Revision. Die Senkung des Umwandelungssatzes bei den Pensionskassen brächte ohne die Kompensation bei der AHV eine Rentenkürzung um 12 Prozent. Die Versicherungen haben weiterhin ein garantiertes Einkommen von 10 Prozent der Erträge. Und das grösste Zugeständnis ist die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Damit verzichten die Frauen jährlich auf 1,2 Milliarden Franken.
Es bleibt dabei: Die SP wird der Altersreform 2020 nur zustimmen können, wenn diese unter dem Strich für die Arbeitnehmenden positiv ausfällt. Und das wiederum ist nur mit einer Kompensation des gesenkten Umwandlungssatzes auch über eine Erhöhung der jährlichen AHV-Renten von 840 Franken für Alleinstehende und von bis zu 2712 Franken für Ehepaare gegeben.