Die SP begrüsst, dass der Bundesrat die beiden Vorsorge-Säulen AHV und BVG in einer Gesamtschau betrachten will und die AHV dabei stärken möchte. Ziel der Verknüpfung beider Reformen muss sein, die in der Verfassung garantierte Deckung des Existenzbedarfs auch für tiefere und mittlere Einkommen endlich durchzusetzen. Die Senkung des Umwandlungssatzes ist für die SP jedoch so nicht akzeptabel. Bevor ein solcher Schritt ins Auge gefasst werden soll, muss die Situation und die Aufsicht bei den Pensionskassen verbessert werden. Deren rein gewinnorientiertes und teilweise klar überteuertes Wirtschaften birgt durchaus noch Optimierungs-Potenzial, welches eine unsoziale Massnahme wie die Senkung des Umwandlungssatzes zumindest verzögern könnte.
Die SP fordert weiter, dass in einem AHV-Reformprojekt eine Flexibilisierung des Rentenalters in Form eines Lebensarbeitszeitmodells eingeführt wird. Dieses muss vom beruflichen Werdegang der Arbeitnehmenden und von der Beschwerlichkeit ihrer Arbeit abhängig sein. Die Pensionierung soll nach 42 AHV-Beitragsjahren – frühestens mit 62, spätestens mit 65 Jahren – erfolgen.