Jacqueline Badran, Nationalrätin ZH
Die Gier der Immobilienwirtschaft ist grenzenlos. Zunächst ist es ihr gelungen, ohne eine einzige Gesetzesänderung faktisch die Marktmiete einzuführen. Von Gesetzes wegen müsste sich die Miete zwar nach den Kosten richten (Kostenmiete), zuzüglich einer limitierten Rendite (Renditedeckel). Faktisch bestimmen aber die Vermieter:innen die Höhe der Mieten, was der Marktmiete gleichkommt. Das führt dazu, dass die Mieter:innen 2021 sage und schreibe 10,5 Milliarden Franken mehr bezahlten als gesetzlich zulässig. Das sind jeden Monat 370 Franken pro Haushalt.
Der Immobilienmarkt ist wie ein riesiger Staubsauger, der den Menschen, die von Lohn und Rente leben, leistungsfrei Kaufkraft absaugt. Wie gehen die Vermieter:innen vor? Sie schlagen bei jedem Mieterwechsel ein paar hundert bis tausend Franken auf. Die Mieter:innen müssten die Miete aktiv und innert eines Monats nach Einzug in die neue Wohnung anfechten, sofern sie vermuten, dass die Vermieter:in eine «übersetzte Miete» – sprich eine überhöhte Rendite – erzielt. So wird die Durchsetzung von Bundesrecht an Einzelpersonen delegiert. Kein Wunder, wehren sich bloss 0,2 Prozent der Mieter:innen.
Mieter:innen als Zitrone
Jetzt geht die Immobilienwirtschaft auch im Parlament gegen die Mieter:innen vor. Gleich vier Vorstösse hat sie durchgebracht, die alle ein einziges Ziel verfolgen: noch mehr leistungsfreie Rendite aus den Mieter:innen herauszupressen.
- Erstens soll die Untermiete erschwert werden.
- Zweitens soll der Eigenbedarf einfacher durchgesetzt werden. Das ist, wenn der Vermieter sagt, er brauche die Wohnung selbst oder für Verwandte.
- Drittens soll der Anfangsmietzins nur noch bei «persönlicher Notlage» auf übersetzte Rendite hin angefochten werden können.
- Viertens wurde die zulässige Rendite um 2 Prozent erhöht.
- Das letzte Anliegen wurde bereits Realität, weil das Bundesgericht genau dies beschlossen hat. Und die übrigen drei Vorstösse wurden nicht zu einer einzigen Vorlage zusammengefasst, wie das sonst bei Gesetzesrevisionen üblich ist, wenn die Änderungen einen einzigen Erlass betreffen. Dies ist ein rechtsstaatlich und demokratiepolitisch einmaliger Vorgang in Bundesbern – ein ganz eigener Skandal. Denn so wird der demokratische Widerstand erschwert. Hinzu kommt, dass die Vorlagen zeitlich gestaffelt wurden. Das bedeutet konkret, dass wir für Vorlage eins (Untermiete) und Vorlage zwei (Eigenbedarf) zwei Referenden stemmen müssen. Obwohl die Änderungen dasselbe Gesetz betreffen und dieselben Ziele verfolgt werden: Die Mietenden einfacher rauswerfen können, um dann die Miete und damit die Rendite zu erhöhen – ganz ohne dafür einen Mehrwert zu leisten.
Es geht ums Wesentliche
Wir verhandeln hier das Zuhause von Menschen und nicht den Verkauf von Turnschuhen. Die Mietenden bezahlen ihre Wohnung bis auf den letzten Rappen. Sie tragen alle Kosten, alle Investitionen und bezahlen obendrein noch eine zu hohe Rendite. Sie benötigen und verdienen einen anständigen Schutz. Solch übles Gebaren dürfen wir nicht akzeptieren!