Diese EMRK ist ein Garant für Einzelpersonen und Minderheiten gegen staatliche Willkür auch in der Schweiz Seit 1974 gelten auch für die Schweiz die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), welche zusammen mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs für Menschenrechte den Schweizer Rechtsstaat und den Schutz der Individualrechte und Grundfreiheiten der Menschen in der Schweiz erheblich gestärkt haben.
Diese EMRK ist ein Garant für Einzelpersonen und Minderheiten gegen staatliche Willkür auch in der Schweiz und ist wegen der fehlenden Verfassungsgerichtsbarkeit unverzichtbar. Dieses unabhängige und hochqualifizierte Gericht, in dem auch die Schweiz vertreten ist, hat in den letzten 40 Jahren in weniger als 1,5 Prozent der Individualbeschwerden die Schweiz gerügt. Und dieses Recht lassen wir uns auch von der SVP nicht nehmen.
Die Menschenrechtskonvention ist ein Garant gegen staatliche Willkür. Auch in der Schweiz.
Die Schweiz als Kleinstaat ist sehr schlecht beraten, wenn sie – wie das die Initiative verlangt – das Völkerrecht generell in Frage stellt und sich als unzuverlässiger internationaler Partner verhält. Wir sind ein Rechtsstaat und uns fehlt die wirtschaftliche und politische Macht, um unsere berechtigten Interessen anders als mit völkerrechtlichen Verträge durchzusetzen.
Mit der Anti-Menschenrechts-Initiative würden wir grundlos auf unsere beste Rechtsschutzversicherung verzichten und uns mit einem Hüftschuss ins eigene Knie unsere Bewegungsfreiheit einschränken.