Die SP-Delegation hat in der staatspolitischen Kommission des Nationalrats SPK-N zwar die schlimmsten Verschärfungen des Asylwesens verhindern können; die Revision des Asylgesetzes vermag dennoch in der nun vorliegenden Form nicht zu überzeugen. Die SP will in erster Linie, dass Schutzbedürftige weiterhin in der Schweiz Asyl erhalten. Mit der Beschleunigung der Asylverfahren ist die SP dann einverstanden, wenn den Asylsuchenden der notwendige Rechtsschutz gewährt wird. Dieser Grundsatz ist auch im umfassenden Positionspapier zur Migrationspolitik dargelegt, welches die SP kürzlich vorgestellt hat. Die Bürgerlichen haben jedoch mit ihren Verschärfungsversuchen zum Teil genau das Gegenteil davon erreicht. Immerhin ist es der SP gelungen, einige von der bürgerlich dominierten Subkommission eingebrachte unreflektierte Schnellschüsse abzuwenden. Insbesondere der Versuch, mit der Einführung einer Beschwerdestelle im EJPD die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts auszuhebeln, der die in der Verfassung verankerte Rechtsweggarantie verletzt hätte. Oder auch die Idee, allen Asylsuchenden nur noch Nothilfe auszurichten, die mit der humanitären Tradition der Schweiz nicht zu vereinbaren gewesen wäre. Die SP wird sich auch im Plenum dezidiert gegen derlei unsoziale Verschärfungen des Asylgesetzes wehren.
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