Die Betreiber von Atomkraftwerken drohen öffentlich mit hohen Entschädigungsforderungen, sollte das Parlament die Laufzeit ihrer Werke befristen. Nun zeigt ein Rechtsgutachten, das die SP-Bundeshausfraktion in Auftrag gegeben hat, dass die AKW-Betreiber bluffen. Die beiden Gutachter, Prof. Dr. Enrico Riva und Dr. Reto Müller, kommen zwar zum Schluss, dass sich aus dem juristischen Tatbestand einer materiellen Enteignung oder aus dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz Schadenersatzansprüche ergeben können. Die AKW-Betreiber müssen den Ersatzanspruch aber selbst nachweisen. Und vor allem müssen sie den Schaden kausal auf eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung zurückführen können.
«Zwar wären die rechtlichen Voraussetzungen für Schadensersatzforderungen gegeben», folgert SP-Nationalrat Beat Jans. «Da aber real gar kein Schaden entsteht, wird der Staat auch nicht zahlungspflichtig». Denn wenn der produzierte Strom nur zu einem Preis abgesetzt werden kann, der unter den Erzeugungskosten liegt und keine Deckungsbeiträge mehr erbracht werden können, führt die vorzeitige Einstellung des Betriebs auch nicht zu einem finanziellen Schaden, wie das Rechtsgutachten klar festhält.
Die AKW-Betreiber schreiben nämlich Verluste. Und daran wird sich in absehbarer Zeit auch nichts ändern. Im Gegenteil: Mit den heutigen Strompreisen sind nicht einmal mehr die laufenden Kosten gedeckt. Mit jedem Tag steigt die Verschuldung weiter an, so dass die Finanzierung von Rückbau und Entsorgung durch die AKW-Betreiber nicht mehr gesichert ist. Die Gefahr besteht, dass am Ende die öffentliche Hand einspringen muss.
Wer also die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler schützen will, sorgt dafür, dass dem schlechten Geld nicht immer noch mehr gutes Geld nachgeworfen wird. Aus volkswirtschaftlicher Sicht drängt sich darum eine rasche Schliessung der Werke auf. Insbesondere Beznau als ältestes, teuerstes und gefährlichstes AKW gehört sofort vom Netz.