Atomschweiz: Wende ohne absehbares Ende?

Atomausstieg

Max Chopard-Acklin | Wenige Tage vor dem 45. Jahrestag des Atomkraftwerkes Beznau bestätigte die nationalrätliche Energiekommission das Neubauverbot für Atomkraftwerke und verabschiedete ein „Langzeitbetriebskonzept“ für die noch laufenden Atomkraftwerke.
Wenige Tage vor dem 45. Jahrestag des Atomkraftwerkes Beznau bestätigte die nationalrätliche Energiekommission das Neubauverbot für Atomkraftwerke und verabschiedete ein „Langzeitbetriebskonzept“ für die noch laufenden Atomkraftwerke. Doch der Mut zu einem konkreten Atomausstiegsplan fehlte.

Bundesrat und Parlament beschlossen 2011 im Nachgang zur Atomkatastrophe von Fukushima den schrittweisen Atomausstieg. Damit verbunden ist mit der „Energiestrategie 2050“ das Ziel, eine Energiewende einzuleiten, die unsere Auslandabhängigkeit von umweltbelastenden fossilen Energien reduziert und die den Ausstieg aus der risikobelasteten Atomenergie einleitet. Neu soll vermehrt auf Energieeffizienz und einheimische erneuerbare Energien gesetzt werden.

Bei der konkreten Umsetzung des schrittweisen Atomausstieges blieb die Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) allerdings inkonsequent und mutlos. Zwar wurde am Neubauverbot für Atomkraftwerke festgehalten und auch ein neuer Artikel im Kernenergiegesetz verankert, der die Kompetenzen des für die Aufsicht zuständigen eidgenössischen Nuklearinspektorats (ENSI) stärkt und den Kraftwerksbetreibern zusätzliche Sicherheitsnachweise abverlangt. Doch die Chance für eine vernünftige Laufzeitbeschränkung bei den bestehenden Atomkraftwerken wurde verpasst. Ganz nach dem Motto: Wir hoffen und lassen es mal offen.

Immerhin wurde beschlossen, dass künftig vor Ablauf von 40 Betriebsjahren ein Langzeitkonzept eingereicht werden muss. Wird das Konzept durch das ENSI bewilligt, kann der Betrieb um weitere 10 Jahre verlängert werden. Dieses Prozedere ist jedoch nicht limitiert und mehrfach wiederholbar. 

Über 50 Jahre Beznau?
Für Atomkraftwerke wie Beznau 1 und 2, die bereits mehr als 40 Jahre in Betrieb sind, soll die Pflicht eines Langzeitbetriebskonzeptes erst ab einer Betriebsdauer von 50 Jahren und dann für eine einmalige Verlängerung um 10 Jahre gelten. Das heisst im Klartext: 60 Jahre Beznau soll möglich sein. Ein Antrag, dass für die heute schon über 40jährigen AKW nach spätestens 50 Betriebsjahren Schluss sein muss, wurde abgelehnt. Damit hat sich die Kommissionsmehrheit um den Entscheid gedrückt, beim AKW Beznau, dem ältesten schweizerischen AKW, einen vernünftigen Schlusspunkt zu setzen. 

Steigende Risiken
Materialien nutzen sich ab, altern, verspröden. Das ist auch in einem AKW so. Trotz Nachrüstungen und Erneuerungen: Alles kann nicht ersetzt werden. Das birgt mit zunehmendem Alter der Werke steigende Risiken. Dies gilt es doppelt zu beachten für die deutlich älteren Werke Beznau 1 (1969) und Beznau 2 (1972) sowie Mühleberg (1972). Denn die Erstgenerationswerke Beznau und Mühleberg haben nicht die gleichen technischen Grundvoraussetzungen wie die später gebauten Werke Gösgen (1979) und Leibstadt (1984). Die Bernischen Kraftwerke (BKW) haben angekündigt, 2019 das alternde AKW Mühleberg vom Netz zu nehmen. Beim AKW Beznau fehlt die Einsicht zu diesem Schritt. 

Fehlende Planungssicherheit
Die Energiewende braucht Planungssicherheit. Dazu gehört auch ein klarer Fahrplan, bis wann welches AKW vom Netz soll. Die Bevölkerung, die Wirtschaft und auch die Atomkraftwerkbetreiber selber müssen letztlich wissen, wohin die energiepolitische Reise geht. Für mich ist klar: Eine Energiewende ohne absehbares Atomkraftwerkende wäre wie ein Velo ohne Räder: Nicht tauglich, um voran zu kommen. 

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

In einigen Kantonen wird zusätzlich ein Solidaritätsbeitrag erhoben.

Für mehr Informationen kannst Du Dich an die SP an Deinem Wohnort oder in Deinem Kanton wenden.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.