Ich kenne niemanden, der ein weltweites Atomwaffenverbot nicht begrüssen würde. Die nukleare Weltordnung ist unter dem Risikoaspekt keine «Ordnung», die man aufrechterhalten möchte. Insbesondere wenn man an die katastrophalen Auswirkungen denkt, die ein Einsatz solcher Massenvernichtungswaffen mit sich bringen würde, kann man sich nicht gegen ein generelles Verbot aussprechen.
Abrüsten oder verbieten
Die Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik zielt schon lange auf die nukleare Abrüstung und die Nichtverbreitung von Nuklearwaffen. Seit 1968 besteht der völkerrechtliche Vertrag über die Nichtverbreitung der Kernwaffen (NPT). Mit diesem Vertrag will die Völkergemeinschaft drei Ziele erreichen: Zuerst soll der Vertrag dazu dienen, dass Nuklearwaffen nicht weiter verbreitet werden. Dann soll der Vertrag weiterhin die zivile Nutzung der Kernenergie ermöglichen und drittens soll das Vertragswerk die Abrüstung bei den Nuklearwaffen voranbringen. Der NPT hat beim dritten Punkt, der Abrüstung, nach 50 Jahren noch nicht das erwünschte Resultat gebracht. Während für chemische und biologische Waffen eine Verbotsnorm existiert, konnte man dies bei den Atomwaffen noch nicht erreichen.
Vertrag für ein Verbot steht
Wegen dieser ungenügenden Abrüstungsbilanz haben verschiedene Staaten im Rahmen der Uno-Vollversammlung einen Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (TPNW) erarbeitet. Nicht dabei bei der Ausarbeitung waren von Anfang an die anerkannten Kernwaffenstaaten und die meisten mit den Kernwaffenstaaten alliierten Staaten, wie die Nato-Mitgliedsländer. Die Schweiz war bei der Ausarbeitung dabei, aber im August 2018 hat der Bundesrat entschieden, diesen Kernwaffenverbotsvertrag nicht zu unterzeichnen. Die Schweiz solle nur in der Rüstungskontrolle engagiert bleiben, aber ein Verbot der nuklearen Massenvernichtungswaffen nicht forcieren. Die Logik des Bundesrates ist wenig verständlich.
Bundesrat und Nationalrat nicht gleicher Meinung
Die Verlautbarung des Bundesrates ist schwierig zu verstehen. Einerseits betont und unterstützt er das Ziel einer Welt ohne Kernwaffen, aber er will keine Nation – insbesondere die grossen Kernwaffenstaaten – vor den Kopf stossen. Eine solche konfrontative Abrüstungspolitik sei wenig hilfreich, ja sogar kontraproduktiv. Es gebe zwar humanitäre, völkerrechtliche und friedenspolitische Gründe für eine Unterzeichnung, aber die Abrüstungsdiplomatie werde eher risikoreicher und – man staune – auch aus sicherheitspolitischen Gründen werde man den Vertrag nicht unterzeichnen.
Bereits vor dem Entscheid des Bundesrates hatte sich der Nationalrat positiv zu einer Motion geäussert, welche den Bundesrat dazu verpflichten will, den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen. Diese Woche hat die aussenpolitische Kommission des Nationalrates diese Position grossmehrheitlich unterstützt.
Beitreten ist keine Logik der Konfrontation
Ich bin der Meinung, dass dieser Vertrag unterzeichnet werden kann und dass damit keine konfrontative Haltung gegenüber den anerkannten Kernwaffenstaaten einhergehen muss. Die Schweiz hat sich seit der Unterzeichnung des NPT-Vertrages dafür eingesetzt, dass die Kernwaffen auf einer vertraglichen Basis «vollständig abgerüstet» werden. Es stimmt zwar, dass die Kernwaffenstaaten eben gerade nicht in die Verhandlungen zu diesem neuen Verbotsvertrag eingestiegen sind, aber das heisst noch lange nicht, dass diese Schwäche bei der Ausarbeitung dieses Vertrages die Schweiz dazu verleiten muss, einem solchen Vertrag fern zu bleiben. Die Schweiz kann weiterhin gemäss ihrer vertraglichen Verpflichtung im Atomwaffensperrvertrag in «redlicher Absicht» Verhandlungen führen, dass weniger Atomwaffen existieren und das Ziel eines vollständigen Verbots vertraglich geregelt wird.
Ich mache mir keine Illusionen, die Kernwaffenstaaten werden nicht einfach dem Vertrag beitreten. Diese Diplomatie wird noch ein langer Weg sein, aber man kann diesen Weg als Schweiz auch beschreiten, wenn man – wie die interdepartementale Arbeitsgruppe festhielt – eine klare völkerrechtliche Position vertritt: «Aus der Sicht der Schweiz ist es schwer vorstellbar, wie ein Einsatz von Nuklearwaffen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts erfolgen könnte.» Aus dieser Position heraus, werden wir unsere diplomatischen Kräfte und unseren «Ansatz des Brückenbauens» weiterhin einsetzen können.