Wird die Ausschaffungsinitiative gemäss der heute präsentierten Gesetzesbotschaft umgesetzt, so verletzt dies das Freizügigkeitsabkommen (FZA) und wird die bilateralen Beziehungen zur EU belasten. Es ist absehbar, dass die EU ein solches Ausscheren der Schweiz nicht tolerieren kann und wird. Die SP geht nicht davon aus, dass der Souverän mit seinem Votum zur Ausschaffungsinitiative quasi als Kollateralschaden eine Aufkündigung des Freizügigkeitsabkommens erreichen wollte. Deshalb müssen Personen aus dem Geltungsbereich des FZA von der Verschärfung ausgenommen werden.
Nicht akzeptabel ist für die SP hingegen der geplante Umgang mit Personen, die nicht in ihr Heimatland zurückgeschafft werden können. Indem diesen Personen nach Verbüssung ihrer Haftstrafe die Aufenthaltsbewilligung entzogen wird, schafft der Bund selbst „Sans-Papiers“ und beraubt diese Menschen sämtlicher Zukunftsperspektiven. Dieses Vorgehen ist kontraproduktiv und wird von der SP klar zurückgewiesen.