Belastung durch die Krankenkassenprämien begrenzen

Die Krankenkassenprämien steigen Jahr für Jahr. Für immer mehr Menschen in der Schweiz wird das zum Problem. Deshalb will die SP mit einer Volksinitiative tiefe und mittlere Einkommen merklich entlasten, so dass kein Haushalt mehr als 10 Prozent seines Einkommens für seine Prämien bezahlen muss. Die DV wird am 24. Juni über die Ausarbeitung einer solchen Initiative entscheiden.

Für viele Familien, (Rentner-)Paare oder auch Einzelpersonen sind die Krankenkassenprämien eine grosse Last. Monat für Monat reissen sie ein riesiges Loch in die Haushaltskasse. Viele kommen in Verzug und ihre Gesundheitsversorgung wird gefährdet. Einige Kantone reagierten auf Zahlungsausstände von Prämienzahlenden gar mit so genannten schwarzen Listen. Wer auf einer solchen Liste figuriert, wird beim Arzt nur noch bei Notfällen behandelt. Die Massnahmen, die gegen die Prämienlast helfen sollten, sind angesichts der Abbaupakete der öffentlichen Hand massiv unter Druck. Statt Aus- heisst es vielerorts Abbau der Prämienverbilligung.

Vom ursprünglichen Ziel bei Einführung des Krankenversicherungsgesetzes, dass jeder Haushalt nicht mehr als 8 Prozent seines Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden sollte, sind wir weit entfernt. Die Prämienverbilligung, die als Korrektiv zu den unsozialen Kopfprämien geschaffen wurde, greift zu wenig.

Das Monitoring des Bundesamts für Gesundheit zeigt in gewissen Kantonen und Haushaltkategorien, dass über 20 Prozent des verfügbaren Einkommens für die Krankenversicherung drauf geht. So muss im Kanton Bern eine vierköpfige Familie mit 85’000 Franken Bruttoeinkommen (2 Erwachsene und 2 Jugendliche) 21 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Prämien aufwenden, in Genf sind es 20 Prozent, in Zug hingegen gerade mal 6 Prozent. Eine alleinstehende Rentnerin mit 45’000 Franken Bruttoeinkommen bezahlt im Kanton Basel Stadt 16 Prozent ihres verfügbaren Einkommens, in Bern 14,5 Prozent, in Zug gerade mal 7 Prozent.

Problematisch sind also auch die riesigen kantonalen Unterschiede: Der Bund bezahlt für die Prämienverbilligung einen Betrag in der Höhe von 7,5 Prozent der Bruttokosten aus der obligatorischen Krankenversicherung, die Kantone leisten ebenfalls einen Beitrag daran, jedoch kantonal sehr unterschiedlich. So beträgt der Kantonsanteil im Tessin 67 Prozent, in Bern hingegen nur gerade 13 Prozent. (Mehr Infos dazu liefert das Monitoring Prämienverbilligung des BAG).

Die SP ist in verschiedenen Kantonen aktiv und hat sich in Bern, Solothurn, Schaffhausen und im Tessin erfolgreich mit Referenden gegen Kürzungen bei der Prämienverbilligung gewehrt. Auch auf Bundesebene konnten wir den Angriff auf die Prämienverbilligung vorerst abwenden. Doch es braucht mehr als den Abwehrkampf. Das Problem ist offensichtlich. Wir wollen endlich einen markanten Schritt vorwärts machen.

Bei der Krankenkassenprämien-Belastung braucht es eine Obergrenze. Nur wenige Kantone, wie etwa der Kanton Waadt, sind vorbildlich und haben eine maximal zulässige Haushaltbelastung definiert. Unser Ziel ist: Kein Haushalt soll mehr als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. Deshalb stellt die Geschäftsleitung der SP Schweiz an der nächsten Delegiertenversammlung einen Antrag auf Ausarbeitung einer Volksinitiative. Die Stossrichtung ist klar: Die Prämienzahlenden mit tieferen und mittleren Einkommen müssen deutlich entlastet werden und es braucht dazu eine nationale Vorgabe. Damit in der ganzen Schweiz vergleichbare Regeln gelten.

Nach der Sicherung der Altersvorsorge stossen wir jetzt die nächste fällige sozialpolitische Reform an. Damit die Menschen in der Schweiz am Ende des Monats mehr Geld im Portemonnaie haben und ihnen mehr zum Leben bleibt. 

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Barbara Gysi

Barbara Gysi

Nationalrätin SG

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