Bis anhin galt in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz ein Höchstzinssatz von «höchstens 15 Prozent». Im herrschenden Tiefzinsumfeld entspricht das nicht mehr der Realität. Die SP findet es darum richtig, dass der Bundesrat den Höchstzinssatz neu an den Drei-Monats-Libor koppelt, den die SNB auch als Referenzzinssatz für ihre Geldpolitik verwendet.
Der Höchstzinssatz für Konsumkredite darf in Zukunft nicht mehr als 10 Prozentpunkte über dem Drei-Monats-Libor liegen. Dieser liegt derzeit im Minusbereich. Der aktuelle Höchstzinssatz für Konsumkredite liegt demnach bei 10%. Das ist deutlich tiefer als die bis jetzt zulässigen 15%.
Die wesentlich geringere Zinsspanne erlaubt es den Kreditinstituten nicht mehr so einfach, eine Mischrechnung mit «guten» und «schlechten» Risiken anzustellen. Bisher waren auch Schuldner mit schlechter Bonität attraktiv, die kaum eine Chance hatten, die aufgenommenen Kredite je zurückzuzahlen. Der tiefere Höchstzinssatz senkt deshalb das Verschuldungsrisiko von Einzelpersonen oder ganzen Familien markant.