Die Muster des Auftretens und die Verbreitung von übertragbaren Krankheiten haben sich in den letzten Jahrzehnten markant verändert. Epidemien wie SARS, Schweine- und Vogelgrippe haben gezeigt, dass neue Krankheitserreger sich in der modernen, globalisierten und mobilen Welt sehr schnell verbreiten können. Das geltende Epidemiengesetz aus dem Jahr 1970 ist diesen Herausforderungen nicht mehr gewachsen. Deshalb wurde es umfassend überarbeitet. Nationalund Ständerat haben dem neuen Epidemiengesetz (EpG) mit grossen Mehrheiten zugestimmt. Es kommt am 22. September 2013 zur Abstimmung, weil dagegen das Referendum ergriffen worden ist.
Besserer Schutz der Bevölkerung
Das neue Epidemiengesetz sieht Massnahmen vor, um übertragbare Krankheiten besser zu verhüten, zu bekämpfen, zu überwachen und früher zu erkennen. Unter anderem sollen nationale Programme den Schutz der Bevölkerung verbessern, Infektionen im Spital bekämpfen und die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen verhindern. Ein dreistufiges Eskalationsmodell regelt die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen in Krisensituationen, ein ständiges Koordinationsgremium stellt deren Zusammenarbeit im Alltag sicher. Die Kompetenz, Impfungen für obligatorisch zu erklären, wird eingeschränkt. Neue Datenschutzbestimmungen definieren zudem, welche Daten von wem zu welchen Zwecken gesammelt werden dürfen und wie stark sie anonymisiert sein müssen.
Rund 25 Organisationen aus allen Bereichen des Gesundheitswesens und weiteren Kreisen setzen sich für ein Ja zum neuen Epidemiengesetz ein. Sie haben unter Federführung von Public Health Schweiz, der nationalen Organisation der öffentlichen Gesundheit, ein grosses Abstimmungskomitee gebildet. Darunter sind unter anderem die FMH, Hausärzte Schweiz, Kinderärzte Schweiz, der VSAO, die Schweizerische Gesellschaft der Fachärztinnen und –ärzte für Prävention und Gesundheitswesen, die Schweizerische Gesellschaft für Infektiologie, die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie, der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse, der Schweizerische Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK und das Konsumentenforum.
Diese Organisationen sind alle gemeinsam der Überzeugung, dass die Schweiz das neue Epidemiengesetz braucht, weil es die Bevölkerung besser vor den heutigen Gefahren von Epidemien schützt. Ansteckende Krankheiten können frühzeitig erkannt und wirksamer bekämpft werden. Patientinnen und Patienten wie auch das Personal können besser vor Ansteckungen im Spital geschützt werden. Gegen die zunehmenden Antibiotika-Resistenzen werden Massnahmen ergriffen. Bund und Kantone können Krisensituationen besser bewältigen.
Impfobligatorium ist kein Impfzwang
Die Referendumsführer konzentrieren ihre Kritik hauptsächlich auf das Thema Impfen. Sie behaupten, das neue Gesetz führe einen Impfzwang ein. Dies trifft aber in keiner Weise zu. Im Gegenteil: Während das heutige Gesetz es den Kantonen ohne nähere Bedingungen erlaubt, Impfungen für obligatorisch zu erklären, schränkt das neue Gesetz diese Möglichkeit klar ein. Neu dürfen solche Obligatorien nur noch bei einer erheblichen Gefahr und nur für einzelne Personengruppen erlassen werden. Und auch dann gilt wie bereits heute: Jede Person kann frei entscheiden, ob sie sich impfen lassen will oder nicht. Einen Impfzwang gibt es nicht. Bei einer Ablehnung des neuen Epidemiengesetzes könnten die Kantone jedoch wie bisher uneingeschränkt über Obligatorien verfügen. Aus diesen Gründen ruft das Abstimmungskomitee die Bevölkerung auf, am 22. September 2013 mit Ja zu stimmen. Nur so kann die Schweiz wirksam vor den ansteckenden Krankheiten der heutigen Zeit geschützt werden.