Besserer Schutz vor Epidemien dank neuem Gesetz

Ursula Zybach, Präsidentin Public Health Schweiz

Ursula Zybach, Präsidentin Public Health Schweiz
Am 22. September stimmt die Schweiz über das neue Epidemiengesetz ab. Dieses will die Bevölkerung besser vor gefährlichen Infektionskrankheiten schützen als dies mit dem heutigen, veralteten Gesetz möglich ist. Eine breite Allianz von Organisationen ist überzeugt, dass es das neue Gesetz braucht und setzt sich für ein Ja ein.

Die Muster des Auftretens und die Verbreitung von übertragbaren Krankheiten haben sich in den letzten Jahrzehnten markant verändert. Epidemien wie SARS, Schweine- und Vogelgrippe haben gezeigt, dass neue Krankheitserreger sich in der modernen, globalisierten und mobilen Welt sehr schnell verbreiten können. Das geltende Epidemiengesetz aus dem Jahr 1970 ist diesen Herausforderungen nicht mehr gewachsen. Deshalb wurde es umfassend überarbeitet. Nationalund Ständerat haben dem neuen Epidemiengesetz (EpG) mit grossen Mehrheiten zugestimmt. Es kommt am 22. September 2013 zur Abstimmung, weil dagegen das Referendum ergriffen worden ist.

Besserer Schutz der Bevölkerung 
Das neue Epidemiengesetz sieht Massnahmen vor, um übertragbare Krankheiten besser zu verhüten, zu bekämpfen, zu überwachen und früher zu erkennen. Unter anderem sollen nationale Programme den Schutz der Bevölkerung verbessern, Infektionen im Spital bekämpfen und die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen verhindern. Ein dreistufiges Eskalationsmodell regelt die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen in Krisensituationen, ein ständiges Koordinationsgremium stellt deren Zusammenarbeit im Alltag sicher. Die Kompetenz, Impfungen für obligatorisch zu erklären, wird eingeschränkt. Neue Datenschutzbestimmungen definieren zudem, welche Daten von wem zu welchen Zwecken gesammelt werden dürfen und wie stark sie anonymisiert sein müssen.

Rund 25 Organisationen aus allen Bereichen des Gesundheitswesens und weiteren Kreisen setzen sich für ein Ja zum neuen Epidemiengesetz ein. Sie haben unter Federführung von Public Health Schweiz, der nationalen Organisation der öffentlichen Gesundheit, ein grosses Abstimmungskomitee gebildet. Darunter sind unter anderem die FMH, Hausärzte Schweiz, Kinderärzte Schweiz, der VSAO, die Schweizerische Gesellschaft der Fachärztinnen und –ärzte für Prävention und Gesundheitswesen, die Schweizerische Gesellschaft für Infektiologie, die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie, der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse, der Schweizerische Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK und das Konsumentenforum.

Diese Organisationen sind alle gemeinsam der Überzeugung, dass die Schweiz das neue Epidemiengesetz braucht, weil es die Bevölkerung besser vor den heutigen Gefahren von Epidemien schützt. Ansteckende Krankheiten können frühzeitig erkannt und wirksamer bekämpft werden. Patientinnen und Patienten wie auch das Personal können besser vor Ansteckungen im Spital geschützt werden. Gegen die zunehmenden Antibiotika-Resistenzen werden Massnahmen ergriffen. Bund und Kantone können Krisensituationen besser bewältigen.

Impfobligatorium ist kein Impfzwang 
Die Referendumsführer konzentrieren ihre Kritik hauptsächlich auf das Thema Impfen. Sie behaupten, das neue Gesetz führe einen Impfzwang ein. Dies trifft aber in keiner Weise zu. Im Gegenteil: Während das heutige Gesetz es den Kantonen ohne nähere Bedingungen erlaubt, Impfungen für obligatorisch zu erklären, schränkt das neue Gesetz diese Möglichkeit klar ein. Neu dürfen solche Obligatorien nur noch bei einer erheblichen Gefahr und nur für einzelne Personengruppen erlassen werden. Und auch dann gilt wie bereits heute: Jede Person kann frei entscheiden, ob sie sich impfen lassen will oder nicht. Einen Impfzwang gibt es nicht. Bei einer Ablehnung des neuen Epidemiengesetzes könnten die Kantone jedoch wie bisher uneingeschränkt über Obligatorien verfügen. Aus diesen Gründen ruft das Abstimmungskomitee die Bevölkerung auf, am 22. September 2013 mit Ja zu stimmen. Nur so kann die Schweiz wirksam vor den ansteckenden Krankheiten der heutigen Zeit geschützt werden.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.