«Besonders stossend ist, dass die SPK-N in ihrem Gegenvorschlag auf die Veröffentlichung der Namen von Grossspender_innen von Parteien, Wahl- und Abstimmungskomitees gänzlich verzichten will», sagt Nadine Masshardt, SP-Nationalrätin und Co-Präsidentin des Trägervereins Transparenz-Initiative. «Der Nationalrat muss den Entscheid korrigieren, ansonsten wird ein Gegenvorschlag zur Farce. Grossspender_innen und somit mögliche Abhängigkeiten würden mit dem aktuellen Vorschlag weiter im Dunkeln bleiben.»
Die Namen der Grossspender_innen müssen ab einer Schwelle von 10‘000.- veröffentlicht werden. «Das ist für die Wirksamkeit der Vorlage entscheidend», sagt Marianne Streiff-Feller, EVP-Nationalrätin und Co-Präsidentin des Trägervereins. Denn bereits die Schwelle von 10‘000 Franken, wie sie die Initiative fordert, ist ein moderater Kompromiss. «Für Parteien und Komitees können gefährliche Abhängigkeiten schon bei Zuwendungen von 10‘000 Franken entstehen», sagt dazu Rosmarie Quadranti, Co-Präsidentin des Trägervereins.
Auch hinsichtlich der Kontrollmechanismen ist der Gegenvorschlag der SPK-N ungenügend. «Ein griffiges und effizientes Kontrollsystem ist zentral für die erfolgreiche Durchsetzung der vorgesehenen Offenlegungspflichten», sagt Grünen-Ständerätin und Co-Präsidentin des Trägervereins, Lisa Mazzone.