Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren Ständerätinnen und Ständeräte,
Der Trägerverein Transparenz-Initiative unterstützt die Anliegen der eidgenössischen Volksinitiative “Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung“ (Transparenz-Initiative) und setzt sich dafür ein, dass diese in der Gesetzgebung Eingang finden. Er ist zudem zuständig für Empfehlungen an das Initiativkomitee in Bezug auf den Rückzug oder die Aufrechterhaltung dieser Volksinitiative. Wir sind ein breit getragenes Bündnis von Parteien, Organisationen der Zivilgesellschaft und unabhängigen Einzelpersonen im Einzelnen bestehend aus den Parteien SP, Grüne, EVP sowie ihren jeweiligen Jungparteien, der Piratenpartei sowie den Organisationen Transparency International Schweiz, Public Eye, Opendata.ch und dem Forum Jugendsession.
Vor diesem Hintergrund sind wir erfreut, dass das Nationalratsplenum in der Frühjahrsession 2021 am 3. März bei der Détailberatung des Geschäfts 19.400 wichtige Beschlüsse im Hinblick auf einen griffigen Gegenvorschlag getroffen hat. Denn für eine wirksame Regelung der Politikfinanzierungstransparenz auf nationaler Ebene besteht Handlungsbedarf: Nach wie vor ist die Schweiz das einzige Flächenland Europas, welches auf nationaler Ebene noch keine Regelung für die Transparenz in der Politikfinanzierung kennt. Die Schweizer Bevölkerung hat während den letzten Jahren denn auch konsequent für mehr Transparenz gestimmt: So hat die Stimmbevölkerung der Kantone Schwyz, Freiburg und Schaffhausen sowie der Stadt Bern Politikfinanzierungstransparenzregelungen zugestimmt. Zudem bestehen in den Kantonen Zürich, Waadt und Wallis entsprechende Bestrebungen von Regierung respektive Parlament.
Im Hinblick auf Ihre Behandlung der Differenzen des indirekten Gegenvorschlags zu dieser Volksinitiative (Geschäft 19.400) an Ihrer Sitzung vom 29. März 2021 teilen wir Ihnen deshalb gerne mit, dass dabei aus unserer Sicht folgende Punkte wichtig sind:
- Höhe des offenlegungspflichtigen Betrags (Art. 76b Abs. 2 Bst. b E-BPR): Gemäss der deutlichen Mehrheit des Nationalratsplenums sollen die Adressat/innen der Offenlegungspflicht (Parteien sowie Wahl- und Abstimmungskomitees) sämtliche Zuwendungen über 15‘000 Franken mit Name des/der Spender/in und Höhe der Spende angeben müssen. Gemäss aktueller Version des Ständeratsplenums liegt dieser Betrag bei 25‘000 Franken. Die Volksinitiative sieht dafür einen Betrag von 10‘000 Franken vor. Unserer Ansicht nach wäre die Offenlegung der Namen der Grossspender/innen schon ab 10 000 Franken pro Jahr und Spender/in wünschenswert: Denn 10 000 Franken sind eine moderate und auch im europäischen Durchschnitt hohe Schwelle. 10 000 Franken sind weit mehr als ein durchschnittlicher Monatslohn, und für Parteien und Komitees bedeuten Spenden von 10 000 Franken bereits eine erhebliche Unterstützung und können dadurch Abhängigkeiten schaffen. Die von der Nationalratsmehrheit vorgeschlagene entsprechende Schwelle von 15‘000 Frankenstellt stellt für uns aber einen akzeptablen Minimalkompromiss dar;
- Kontrolle (Art. 76e Abs. 1-3 E-BPR): Die deutliche Mehrheit des Nationalrats schlägt dazu eine stichprobenartige inhaltliche Kontrolle der offengelegten Angaben der politische Akteur/innen vor, während die Version des Ständeratsplenums eine blosse Kontrolle auf Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der offengelegten Angaben vorsieht. Unserer Meinung nach wäre eigentlich eine umfassende Inhaltskontrolle notwendig, um die Wirksamkeit und erfolgreiche Durchsetzung der vorgesehenen Offenlegungspflichten sicherzustellen. Doch auch hier stellen die gemäss Nationalratsmehrheit vorgesehenen Stichprobenkontrollen für uns einen akzeptablen Minimalkompromiss dar;
- Offenlegungspflichten für gewählte Mitglieder des Ständerates (Art. 76c Abs. 2bis E-BPR): Die Volksinitiative sieht eine identische Offenlegungspflicht der politischen Akteure/Akteurinnen für National- und Ständeratswahlen vor. Dies erscheint uns im Sinne der Kohärenz und Gleichbehandlung inhaltlich sachgerecht. Das Ständeratsplenum hat keinerlei Einbezug der Ständeratswahlen in die Offenlegungspflichten vorgesehen. Die von der Nationalratsmehrheit angenommene Regelung, wonach nur gewählte Ständeräte/Ständerätinnen nach erfolgter Wahl und nicht sämtliche Kandidierende für den Ständerat den entsprechenden Offenlegungspflichten nachkommen müssen, ist zwar eine im Vergleich zur Volksinitiative bedeutend weniger weit gehende Regelung, unserer Auffassung nach allerdings ein akzeptabler Kompromiss.
Wir empfehlen Ihnen deshalb im Hinblick auf die Behandlung der Differenzen zwischen Stände- und Nationalrat, in sämtlichen noch offenen Punkten der Nationalratsmehrheit zu folgen.
In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen hiermit mit, dass der Trägerverein einstimmig entschieden hat, dem Initiativkomitee den bedingten Rückzug der Volksinitiative „Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung“ zu beantragen, wenn betreffend die noch bestehenden Differenzen mindestens in Bezug auf die Höhe des offenlegungspflichtigen Betrags (Art. 76b Abs. 2 Bst. b E-BPR) und die Kontrollen (Art. 76e Abs. 1-3 E-BPR) die Regelungen der Nationalratsmehrheit gemäss Entscheid in der Frühlingssession 2021 Eingang in einen von beiden Räten in einer Schlussabstimmung verabschiedeten indirekten Gegenvorschlag finden.
Wir danken Ihnen im Voraus herzlich für die Berücksichtigung unserer Anliegen.
Mit freundlichen Grüssen,
Im Namen des Trägervereins Transparenz-Initiative
Die Co-Präsidentinnen
Nadine Masshardt, Lisa Mazzone, Marianne Streiff, Rosmarie Quadranti