Die SP hat die „Ausschaffungsinitiative“ stets abgelehnt und wird die noch weiter gehende „Durchsetzungsinitiative“ erst recht bekämpfen. Beide Initiativen stehen im Konflikt mit dem übergeordneten Völkerrecht – insbesondere der EMRK – ,aber auch mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Getrieben von Angst und mangelndem Verantwortungsbewusstsein hat der Nationalrat nun beschlossen, sich über diese international gültigen Grundrechte hinwegzusetzen.
Die SP bedauert, dass mit der FDP und einer Mehrheit der CVP ausgerechnet zwei ehemals staatstragende Parteien, die seit dem 19. Jahrhundert in der Regierung sitzen, einen solchen Bruch mit der Tradition des Schweizerischen Rechtsstaats mittragen. In ihrer Verzweiflung hofft die Mitte, einer weiteren Volksabstimmung zu entgehen, wenn sie die inakzeptablen Forderungen der „Durchsetzungsinitiative“ vorauseilend erfüllt. Sie wird vergebens hoffen und muss damit rechnen, auch künftig von der SVP vor sich her getrieben zu werden. Somit liegt es am Ständerat, sich seiner staatspolitischen Verantwortung zu erinnern und den Entscheid des Nationalrats zu korrigieren.