Die SP Schweiz bedauert, dass die bürgerliche Mehrheit in der staatspolitischen Kommission die Bürgerrechtsvorlage dazu missbraucht hat, sich als Hardliner in der ausländerrechtlichen Diskussion zu profilieren. Der Gesetzesentwurf des Bundesrates hätte insbesondere einer Vielzahl von Einbürgerungswilligen der zweiten und dritten Generation aus den klassischen Zuwanderungsländern Erleichterungen durch Verkürzungen der heute im europäischen Vergleich exorbitant langen Fristen bringen sollen, die sich mit den heutigen Anforderungen an die berufliche Mobilität nicht mehr vereinbaren lassen. Stattdessen wurden diese Vorteile fast gänzlich neutralisiert und die Vorlage mit verschiedenen unnützen Verschärfungen ins Negative gekippt. Die SP lehnt den Entwurf in der jetzigen Form klar ab, geht aber gleichzeitig davon aus, dass der Ständerat noch deutliche Verbesserungen vornehmen wird.
Wichtig wären insbesondere folgende Punkte:
- Wohnsitzfrist für die ordentliche Einbürgerung bei max. 8 Jahren. Jeder legale Aufenthalt in der Schweiz soll dabei wie bisher angerechnet werden.
- Verzicht auf die Streichung der doppelten Anrechenbarkeit von zwischen dem 10. und 20. Altersjahr in der Schweiz verbrachten Lebensjahre, denn das ist integrationspolitisch ein ganz falsches Signal.
- Streichung der C-Bewilligung als formelles Erfordernis bei der Gesuchseinreichung oder zumindest eine Ausnahme für die unter 25-Jährigen.