Art. 88 gelangte ebenfalls als Gegenvorschlag zu einer Initiative in die Verfassung – auch ohne stark verpflichtende und kostenauslösende Bestimmungen wie heute. Trotzdem zeigte der neue Artikel Wirkung: der Stellenwert des Fuss- und Wanderwegnetzes ist in der Infrastrukturplanung grösser geworden.
Gleiches darf zukünftig auch für den Veloverkehr erwartet werden. Der Bund erhält zwar keine Verpflichtung, aber die Möglichkeit, Velowege zu unterstützen, indem er Grundsätze für Velowegnetze festlegt und Massnahmen der Kantone und weiterer Akteure unterstützen und koordinieren kann. Die Kantons- und Gemeindehoheit bleiben somit gewahrt.
Grosser Handlungsbedarf
Attraktive und sichere Velowege motivieren mehr Leute dazu, das Fahrrad zu benützen und auf unnötige Autofahrten zu verzichten. Tatsächlich besteht beim Fuss- und Veloverkehr der grösste Handlungsbedarf. Die Opferzahlen im motorisierten Verkehr sind in den letzten Jahren stark gesunken, bei den Fussgängerinnen und Velofahrern verharren sie auf hohem Niveau und nehmen mit den e-Bikes sogar noch zu.
Die Entflechtung der Verkehrsflächen führt auch für motorisierte Lenker zu weniger Konflikten mit Zweirädern; denn niemand wünscht sich, ob im Recht oder Unrecht, Verletzte und Streit. Und die Fussgängerinnen erhalten dort ihr Trottoir zurück, wo leichtfertig Velowege auf ihre Verkehrsflächen geleitet wurden.
Volkswirtschaftlicher Nutzen
Auch volkswirtschaftlich machen mehr Fuss- und Veloverkehr Sinn. Im Gegensatz zu den riesigen Summen an ungedeckten externen Kosten, die der motorisierte Verkehr bei Gesundheit, Infrastrukturen und Klima verursacht, erzielen der Fuss- und Veloverkehr dank des Gesundheitsnutzens und der Ressourcenschonung sogar ein positives Resultat – Investitionen lohnen sich also.
«A Paris, à vélo, on dépasse les autos» hat Joe Dassin schon 1972 gesungen. 46 Jahre später verlangt der Bundesbeschluss Velo, dass auch in der Schweiz das Velo in der Verkehrsplanung auf die Überholspur gelangt.