Artikel 67 des Kernenergiegesetzes sieht vor, dass die Rahmenbewilligung entzogen werden muss, wenn «die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr erfüllt sind». Und weiter: «Über den Entzug der Rahmenbewilligung entscheidet der Bundesrat. Der Entscheid des Bundesrates unterliegt der Genehmigung durch die Bundesversammlung».
Die SP fordert den Bundesrat und das UVEK auf, Beznau jetzt stillzulegen. Ein sicherer Betrieb ist nicht mehr garantiert, und zwar aus mehreren Gründen:
- Bei einer Untersuchung im Juli wurden «Unregelmässigkeiten» in den Stahlwänden des Reaktordruckbehälters von Beznau I festgestellt. Als Folge davon ordnete das ENSI eine Untersuchung auch von Beznau II an.
- Der Bau von Beznau I ist nur unvollständig dokumentiert. Wichtige Dokumente fehlen, was es verunmöglicht, den Schäden an den Stahlwänden auf den Grund zu gehen.
- Die Einhaltung der Sicherheitsnormen im Falle schwerer Erdbeben ist nicht garantiert. Wie heute bekannt wurde, ist Beznau seit 2012 nur noch in Betrieb, weil das ENSI die Strahlenschutz-Grenzwerte falsch anwendet.
- Die äussere Reaktorhülle, das «Containment», wurde nicht aus Stahlbeton gebaut und ist deshalb im Falle eines Unglücks nicht sicher.
- Das fortgeschrittene Alter des ältesten AKWs der Welt erhöht das Risiko eines Unfalls mit jedem Tag.
«Wenn es Zweifel gibt, muss die Sicherheit immer vorgehen», hält SP-Nationalrat Max Chopard-Acklin fest. Dies umso mehr, als Beznau in einem sehr dicht bevölkerten Gebiet gebaut wurde. Rund eine Millionen Menschen wohnen in einem Umkreis von 30 Kilometer.
«In Europa herrscht ein Strom-Überschuss», erklärt Max Chopard-Acklin. «Die Schweiz ist darum nicht mehr auf die drei ältesten Atomkraftwerke Beznau I und II sowie Mühleberg angewiesen». Unser Land sollte den Umstieg auf erneuerbare Energien rasch vorantreiben, um auch die beiden grossen AKWs Gösgen und Leibstadt in möglichst naher Zukunft stillzulegen.