Nein zum Kahlschlag bei den Witwenrenten
Da Witwen heute in der AHV bessergestellt sind als Witwer, muss die Schweiz auf Geheiss des Menschenrechtsgerichtshofs in Strassburg (EGMR) ihre Hinterlassenenrenten anpassen. Doch statt die Renten für Witwer wie