Die bisher angekündigten Massnahmen zur Dämpfung der wirtschaftlichen Not gehen in die richtige Richtung. Die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Fortzahlung der Löhne hat für die SP höchste Priorität. Das betrifft insbesondere auch die Klein- und Kleinstunternehmen (KKU). Dabei handelt es sich landesweit um rund 50’000 Kleinunternehmen mit zwischen 10 und 50 Mitarbeitenden – insgesamt fast eine Million Beschäftigte –, um 530’000 Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden – insgesamt 1,16 Millionen Beschäftigte – sowie um hunderttausende von selbstständig Erwerbenden. Die Betroffenen warten nun dringend auf rasche Antworten und gezielte Massnahmen des Bundesrats. Der Bundesrat hat für Hilfsmassnahmen einen Notfallfonds von 1 Milliarde Franken angekündigt. Diesen gilt es nun zu aktivieren, um hunderttausende Unternehmen und selbständig Erwerbende aus unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen vor dem unverschuldeten Konkurs zu bewahren und damit die Binnenwirtschaft zu stabilisieren.
Die SP hat letzte Woche ein Massnahmenpaket zur zielgerichteten Bewältigung der aktuellen wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Herausforderungen vorgeschlagen. Dieses ist nun ohne Verzug umzusetzen. Das Paket sieht drei Pfeiler vor: Erleichterung der Kurzarbeitsentschädigungen, Ausdehnung der Kurzarbeit auf befristete Arbeitsverhältnisse sowie direkte finanzielle Unterstützung von kleinen Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende) und von selbstständig Erwerbenden, die wegen behördlichen Anordnungen Umsatzeinbrüche erleiden. Zweitens müssen Bund und Kantone die zusätzlichen Kosten im Gesundheitswesen übernehmen, damit die Kosten nicht auf die Prämienzahler_innen überwälzt werden. Und drittens muss jetzt ein Impuls- und Konjunkturprogramm vorbereitet werden, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln, sobald die Notlage überwunden ist.
Die SP Schweiz bekräftigt und verdeutlicht noch einmal die Massnahmen, die jetzt dringend ergriffen werden müssen:
- Kurzarbeit ist möglichst auszudehnen – auf befristet Angestellte, Temporärarbeitende, Angestellte auf Abruf, Inhaber_innen, Beteiligte usw. Grundsätzlich ist sie allen ALV-pflichtigen Personen zugänglich zu machen. Auch für Personen, die nicht der ALV-Pflicht unterliegen, sind bisherige und künftige Einkommens- und Erwerbsausfälle, die ursächlich auf die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise zurückzuführen sind, zu mindestens 80% zu decken. Die Kantone sollen umgehend die Kapazitäten aufstocken, damit Kurzarbeitsanfragen rasch und effektiv behandelt werden können. Die entsprechenden Abläufe müssen unbedingt beschleunigt werden.
- Wer nicht von der ALV profitieren kann: Für jene, die nicht von der Arbeitslosenversicherung profitieren können und für die Unterstützung von Einzelfirmen (Coiffeure, Physiotherapeutinnen, Blumenläden), denen nicht über Kredite, Kurzarbeitsentschädigungen und die Arbeitslosenversicherung geholfen werden kann, soll in erster Linie die Erwerbsersatzordnung (EO) zum Zug kommen. Über die AHV sind auch die Selbständigen an die EO angeschlossen, was bedeutet, dass die Verwaltung der Hilfe am besten auch über diesen Kanal läuft. Die EO soll auch als «Krisenelternurlaub» dort zum Zug kommen, wo Eltern zu Hause bleiben müssen, um Kinder zu betreuen, obwohl diese nicht krank sind. Zur Zusatzfinanzierung der EO kann der von Bundesrat Parmelin in Aussicht gestellte Notfallfonds von 1 Milliarde Franken hinzugezogen werden.
- Liquiditätshilfen und à-fonds-perdu-Zahlungen zugunsten von Klein- und Kleinstunternehmen: Was Einzelunternehmen, Selbständige oder Kleinunternehmen angeht, muss das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) umgehend und unbürokratisch zusätzliche Liquiditätshilfen und Kredite bereitstellen, um unverschuldete und unversicherte Einkommens- und Erwerbsausfälle in Absprache mit den Kantonen zumindest teilweise zu decken. Die Dringlichkeit solcher Massnahmen wird von den wirtschaftspolitischen Fachleuten aller Parteien bestätigt und in einem Brief ans SECO, den SP-Nationalrätin Jacqueline Badran initiiert und den Vertreter von SVP, FDP und CVP mitunterzeichnet haben, nochmals bekräftigt.
Das vom Bundesrat angekündigte 10-Milliarden-Paket wird nicht ausreichen. Die Bewältigung der Krise wird wesentlich mehr Mittel in Anspruch nehmen. Der Bundesrat ist sich dessen bewusst. Er hat zugesagt, dass jetzt alle nötigen Ressourcen aktiviert werden, damit die Gesundheit der Menschen geschützt wird und die gravierenden wirtschaftlichen Folgen der Krise so gut wie möglich abgefedert werden können.