Der Bundesrat hat beschlossen, die Unterstützungsleistung für Selbständige und Geschäftsinhaber*innen wie von der SP gefordert weiterzuführen und sie sogar auf Inhaber*innen von AG oder GmbH, die in ihrer eigenen Firma angestellt sind und im Veranstaltungsbereich arbeiten, auszudehnen. Auch sie sollen rückwirkend per 1. Juni Erwerbsersatz beziehen können. Das ist erfreulich und korrigiert die sozial-, finanz- und wirtschaftspolitisch verantwortungslose Untätigkeit der Bürgerlichen.
«Ich bin unendlich froh, dass der grosse öffentliche Druck gewirkt hat und der Bundesrat einlenkt. Dank dem Einsatz der SP können nun zehntausende Leute insbesondere in der Veranstaltungs- und Reisebranche endlich wieder aufatmen, obwohl die Bürgerlichen mit allen Tricks versucht haben, den Entscheid in den Herbst zu vertagen. Dann wäre es für viele zu spät gewesen», sagt SP-Nationalrätin Mattea Meyer. «Trotz Lockerungen bleiben die Aufträge aus, denn nach wie vor bleiben Festivals und Firmenanlässe abgesagt. Die Betroffenen haben ein Anrecht auf diese Versicherungsleistungen, welche viele vor dem Konkurs oder dem Gang in die Sozialhilfe bewahren.»
Gewirkt hat der Druck der SP auch beim Thema Aussteuerungen und bei der Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung. Der Bundesrat stellt eine Anpassung der Verordnung im Sinn der SP-Forderung nach einer Fristverlängerung für die Arbeitslosenversicherung in Aussicht. Sonst würde Tausenden von Betroffenen Ende August auf einen Schlag die Aussteuerung drohen. Ausserordentlich positiv für die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist auch die Ausweitung der Kurzarbeit von 12 auf 18 Monaten zu bewerten – auch das eine Forderung der SP. Die Partei wird sich weiterhin für nachhaltige und effiziente Massnahmen einsetzen, um Wirtschaft und Konjunktur zu stabilisieren, Konkurse und Arbeitslosigkeit zu verhindern sowie Existenzen zu sichern.
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