1. Um die kurzfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie aufzufangen, sind in erster Linie Massnahmen zu ergreifen, die Arbeitsplätze, Lohnfortzahlungen und die Existenz von kleinen Unternehmen und Selbständigerwerbenden garantieren
- Ausdehnung und Erleichterung der Kurzarbeitsentschädigungen auf befristete Arbeitsverhältnisse: Vor allem schlecht oder nicht abgesicherte Arbeitnehmende (zum Beispiel aus der Kleinkunst, Kultur- und Eventbranche) müssen besonders geschützt werden.
- Direkte finanzielle Unterstützung von kleinen Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende) und Selbstständigerwerbenden, die wegen behördlichen Anordnungen Umsatzeinbrüche erleiden: Dies kann durch einen Notkredit für die direkte Entschädigung für nicht versicherte Einnahme- und Erwerbsausfälle geschehen. Für grössere Firmen soll ein Hilfsfonds geäufnet werden, der unkompliziert Liquiditätsengpässe durch zinslose Darlehen, Bürgschaften, etc. beheben kann.
- Frühzeitige Regelung von Entschädigungsfragen: Sollten Betriebsschliessungen verordnet werden (etwa bei Schliessung der Grenzen für Grenzgänger_innen), muss die Entschädigungsfrage vorab geregelt werden. Hier ist der Bund gefragt.
- Versicherungsersatz durch den Bund: Der Bund springt dort ein, wo nicht versicherte Ausfälle zu grösseren wirtschaftlichen Konsequenzen (Arbeitsplatzabbau) führen. Dies gilt beispielsweise für Firmen, die durch den Einbruch ihrer Exportmärkte infolge der Covid-19-Krise betroffen sind. In solchen Fällen soll der Bund über eine ausserordentliche Exportrisikogarantie einen Teil der Ausfälle decken. Im Gegenzug müssen sich die Firmen verpflichten, keine Entlassungen vorzunehmen.
2. Das Gesundheitswesen leistet eine hervorragende Arbeit, gerät aber immer stärker unter Druck. Vorbereitungen laufen, um weitere Corona-Fälle aufnehmen zu können. Auch hier braucht es dringende Massnahmen zur Stärkung des Gesundheitssektors
- Gesundheitsschutzmassnahmen für das Personal: Massnahmen zum Schutz des Personals und deren Angehörigen sind zu verstärken. Je länger die Krise dauert und je mehr Personen sich anstecken, desto ausgesetzter ist das Gesundheitspersonal, das derzeit einen absolut ausserordentlichen Einsatz leistet (Überstunden, Zusatzstunden, ausgesetzte Feiertage, aufgestockte Pensen, reaktivierte pensionierte Pflegende und Ärzt_innen). Der Bund muss das Gesundheitspersonal mit Begleitmassnahmen unterstützen, damit dieses seine Aufgabe gut und genügend geschützt wahrnehmen kann, etwa mit Übernahme von Kinderbetreuungskosten und weiteren Sonderentschädigungen.
- Aufbietung aller zusätzlichen Betreuungskapazitäten: Dies ist für Risikopatienten und ältere Personen nötig, um das Gesundheitssystem zu entlasten (allenfalls auch durch mehr finanzielle Mittel für Spitex). Stationäre Plätze müssen soweit möglich ausgebaut und für die Behandlung bereitgestellt werden. Auch die ambulanten Kapazitäten müssen vergrössert werden, weil nicht alle Patientinnen und Patienten stationär behandelt werden können.
- Abfederung von zusätzlichen Gesundheitskosten: Der Bund muss die zusätzlichen stationären und ambulanten Kosten im Gesundheitssystem (45 % der Spitalkosten zahlen die Prämienzahlenden) abfedern, damit es 2021 nicht zu einer Prämienexplosion kommt. Der Bund unterstützt die Kantone bei der Übernahme zusätzlicher Kosten. Diese dürfen nicht in Form von höheren Krankenkassenprämien auf die Versicherten abgewälzt werden.
- Ausbildungsoffensive im Pflegebereich: Mittelfristig ist endlich die Forderung nach einer Ausbildungsoffensive zu erfüllen, um in der Schweiz genügend Nachwuchs zu rekrutieren. Auch braucht es dringend eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, damit die Leute im Beruf bleiben.
3. Nach dem Ende der Pandemie wird die Wirtschaft nicht sofort wieder Fuss fassen. Je länger die Krise andauert, desto dringender ist deshalb die Vorbereitung eines Konjunkturprogramms
- Investitions- und Konjunkturplan: Der Bundesrat muss einen Investitions- und Konjunkturplan entwickeln, falls die Coronavirus-Epidemie für längere Zeit anhalten und sich allenfalls noch verschlimmern sollte.
- Massnahmen zur Ankurbelung der Konjunktur: Wenn sich die Covid-19-Krise wieder abschwächt, kann die Schweizer Wirtschaft nicht auf Knopfdruck wieder hochgefahren werden. Es muss klar sein, welche Massnahmen zur Ankurbelung der Konjunktur (beispielsweise Infrastrukturprogramme im Rahmen der Klimapolitik) vorgezogen oder gefördert werden können, um Gewerbe und KMU und damit die Binnenkonjunktur zu stärken.