Im AHV-Abstimmungsflyer zu ihrer Ehe-Initiative rechnet die CVP vor, wieviel weniger AHV-Rente heute ein verheiratetes Ehepaar im gröbsten Fall weniger erhält als ein lediges Paar unter den gleichen Verhältnissen. Die CVP kommt auf eine Differenz von über 1000 Franken im Monat, schliesst daraus, diese «Diskriminierung gehört abgeschafft» und spiegelt den verheirateten Rentnerinnen und Rentnern damit eine massive Erhöhung ihrer Rente vor.
Damit täuscht die CVP die Wählerinnen und Wähler gleicht doppelt:
- Sie suggeriert eine Diskriminierung der verheirateten Paare in der AHV, die gar nicht existiert. Verheiratete und eingetragene Paare sind heute zwar nicht in jedem Fall individuell bevorzugt, aber sicher als Ganzes: Sie haben Zugang zu jährlich 1,4 Milliarden Franken Witwenrenten und 1,2 Milliarden Franken Verwitwetenzuschlag (20 Prozent auf Altersrente); zudem sparen sie jährlich 200 Millionen Franken AHV-Beiträge bei den nicht erwerbstätigen Ehepartnern.
Dieser Bonus der Verheirateten hat also jährlich insgesamt einen Wert von 2,8 Milliarden Franken – und damit mehr als der Verlust von 2,4 Milliarden Franken, der für die verheirateten Paare mit der Plafonierung der Renten auf 150 Prozent einer Einzelrente entsteht. Deshalb hat auch Pirmin Bischof, Gruppenchef der CVP-Ständeräte, eingeräumt, es gebe in der AHV gar keine Heiratsstrafe.
- Die Deplafonierung der AHV-Renten für verheiratete Paare verursacht laut einem Bericht des Bundesrates im Jahr 2018 Kosten von 2,4 Milliarden Franken – was niemand bestreitet. Im Rahmen der Debatten um die Rentenreform haben alle Parteien betont, die Generationensolidarität müsse wo immer möglich respektiert werden. Das heisst insbesondere, dass Mehrausgaben für eine Generation innerhalb dieser Generation finanziert werden sollten. Die Folge bei der von der CVP verlangten Deplafonierung ist klar: Die 2,4 Milliarden Franken Mehrausgaben – die sich bis 2030 auf 3 Milliarden Franken jährlich erhöhen werden – haben innerhalb der AHV kompensiert zu werden. Bei ca. 1,7 Millionen AHV-Bezügerinnen und AHV-Bezügern hat dies eine jährliche Rentensenkung von rund 1400 Franken für jede Rentnerin und jeden Rentner zur Folge.
Das müssten ältere Menschen wissen, bevor sie über die CVP-Ehe-Initiative abstimmen! Man kann natürlich einwenden, die Last könne auch nur unter den nicht Verheirateten verteilt werden, um Verheiratete zu schonen. Das stimmt, würde aber heissen, dass die Renten von ledigen und verwitweten Personen jährlich sogar um fast 3000 Franken gesenkt werden müssten, um das finanzielle Gleichgewicht zu halten – mit schwerwiegenden Folgen für viele alleinstehende ältere Menschen, die heute schon am Existenzminimum sind.
Die Berechnungen zeigen, dass die Initiative nicht durchdacht ist und sehr viel mehr Probleme schafft, als sie löst. Eine leichte Plafonderhöhung von 5 Prozent, wie sie in der ständerätlichen Lösung zur Rentenreform gemeinsam mit der 70-fränkigen Erhöhung der Einzelrenten vorgeschlagen wird, ergibt Sinn, um Verluste in der zweiten Säule und eine allfällige Erhöhung des Frauenrentenalters zu kompensieren. Die CVP-Initiative will das Zehnfache davon: Das ist unrealistisch und unverantwortlich. Wer für eine ausgewogene und vernünftige Reform des Rentensystems einsteht, stimmt deshalb Nein zur CVP-Ehe-Initiative.