Die Vorlage geht auf einen parlamentarischen Vorstoss von Nationalrätin Ada Marra von 2008 zurück. Ausländerinnen und Ausländer, deren Familie seit drei Generationen in der Schweiz leben, sollen einfacher das Bürgerrecht erhalten. Aber auch Personen der dritten Ausländergeneration erhalten das Schweizer Bürgerrecht nur auf Antrag. Sie müssen hier geboren sein und glaubhaft machen können, dass mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren worden ist oder ein Aufenthaltsrecht besessen hat und mindestens ein Elternteil eine Niederlassungsbewilligung hat. Ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung kann nur bis 25 Jahre eingereicht werden.
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