Seit mehreren Jahren leidet die zweite Säule unter der Schwäche des Vermögensertrags. Um diesem Problem entgegen zu treten hat der Bundesrat eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8% auf 6% vorgeschlagen, was eine Rentensenkung von 12% bedeuten würde. Viele Experten beurteilten diese Senkung als unausweichlich, wenn man den Konkurs einzelner Pensionskassen verhindern will.
Weil eine einfache Rentensenkung vor dem Volk keine Chance hätte, wählte der Bundesrat bewusst eine gerechtere Strategie, welche sich an drei Hauptachsen orientiert: erstens wird die Finanzierung der zwei Säulen garantiert, zweitens wird die Kaufkraft der Pensionierten global erhalten, drittens soll das Alter, mit welchem man die volle Rente erhält, nicht über 65 festgesetzt werden. Um die Senkung des Umwandlungssatzes zu kompensieren, schlägt der Bundesrat vor, dass man von nun an ab dem ersten Lohnfranken Beiträge an die Berufliche Vorsorge zahlt. Mit der Zeit hätte jede/r Versicherte mehr Geld auf seinem/ihrem BVG-Konto, was die Senkung des Umwandlungssatzes kompensieren würde.
Während der Prüfung dieses Projekts hielt sich der Ständerat eng an die vom Bundesrat gewählten Hauptachsen. Um den Umwandlungssatz zu kompensieren, wählte er jedoch eine andere Option: anstatt die Beitragszahlungen an die Pensionskassen substantiell zu erhöhen erhöhten sie die AHV-Rente um 70 Franken monatlich. Meiner Meinung nach ist das eine gute Entscheidung. Auf der einen Seite, weil die Finanzierung der AHV sehr solidarisch aufgebaut ist: die hohen Einkommen bezahlen einen prozentualen Beitrag – ohne Obergrenze, auf der anderen Seite weist die AHV wegen ihrer Einfachheit sehr geringe administrative Kosten auf.
Leider hat die Mehrheit der Nationalratskommission mit 13 zu 12 Stimmen das relativ austarierte Konzept des Ständerates verworfen. Das Resultat: Tiefere Renten in der zweiten Säule – ohne Kompensation! Überdies hat die Kommission auch noch einen Automatismus für eine Rentenaltererhöhung bis 67 Jahre eingeführt. Die Diskussion um die Reform wird im Nationalrat am Tag nach der AHVplus-Abstimmung fortgesetzt. Die Initiative fordert einen Anstieg der Renten (+10%), der durch eine prozentuale Beitragserhöhung finanziert wird. Wird sie angenommen, wird die Rentensenkung im BVG (-12%) in grossen Masse durch die Erhöhung der AHV kompensiert werden können. Wird sie nur knapp abgelehnt, wird sich das Parlament aus Angst vor einem Referendum an die in etwa ausgeglichene Lösung des Ständerats halten. Wird die Initiative jedoch ein schlechtes Resultat erzielen, wird sich die Lösung mit der Rentenaltererhöhung auf 67 und mit einer BVG-Rentensenkung ohne Kompensation durchsetzen. Deshalb ist es vernünftig und wichtig, am 25. September JA zu stimmen zur AHVplus-Initiative.