Der barrierefreie Zugang zu den Medien ist eine völkerrechtliche Pflicht

Wenn wir am 4. März über die NoBillag-Initiative abstimmen, dann stimmen wir über den Alltag von sehr vielen Menschen ab. Einige davon sind von der Initiative besonders betroffen. Für Menschen mit einer Sinnesbehinderung würde der Zugang zu politischen Informationen auf einen Schlag massiv eingeschränkt. Nicht nur, aber auch deshalb stehen die Behindertenorganisationen engagiert für ein Nein zur Initiative ein.

Die NoBillag-Initiative ist aus vieler Hinsicht problematisch und von einem Ja, was die Abschaffung der SRG zur Folge hätte, wären viele Menschen betroffen. Doch für eine Gesellschaftsgruppe ist das Angebot der SRG besonders bedeutsam: Menschen mit einer Sinnesbehinderung. NoBillag torpediert viele Errungenschaften, die gewährleisten, dass auch Menschen mit einer Sinnesbehinderung Zugang zu Information und Unterhaltung haben.

Die SRG bereitet nämlich einen grossen Teil ihrer Sendungen so auf, dass auch Menschen mit Behinderung Zugang dazu haben. Die Verpflichtung, barrierefrei zugängliche Sendungen anzubieten, wurde 2004 im Rahmen der Totalrevision in das Radio- und Fernsehgesetz integriert. Seither hat die SRG die Anzahl der barrierefrei aufbereiteten Sendungen kontinuierlich erhöht. Gemäss aktueller Vereinbarung ist bis 2022 noch eine weitere Steigerung vorgesehen: 80 Prozent der TV-Sendungen sollen bis dann untertitelt werden und pro Jahr sind 900 Stunden Sendezeit mit Audiodeskription vorgesehen. Letzteres sind «Hörfilme», bei denen das bewegte Bild laufend erläutert wird. Diese Angebote erlauben blinden und sehbehinderten, sowie gehörlosen und schwerhörigen Menschen einen möglichst gleichberechtigten Zugang zum TV-Angebot.

Besonders Informationssendungen haben eine zentrale Bedeutung für die politische Meinungsbildung: Für blinde Bürgerinnen und Bürger sind qualitativ hochstehende Radiosendungen wie zum Beispiel das «Echo der Zeit» wichtige Informationsquellen, um am politischen Entscheidungsprozess und an Debatten teilnehmen zu können. Auch die «Tagessschau» in Gebärdensprache erfreut sich bei gehörlosen Personen grosser Beliebtheit.

Der Zugang für alle Menschen zu den Medien im Allgemeinen sowie zur politischen Information im Speziellen ist eine völkerrechtliche Pflicht, welche die Schweiz mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention eingegangen ist. Sendungen, die auch Menschen mit Sinnesbehinderungen mit Informationen versorgen, sind allerdings nicht rentabel und deshalb auf eine öffentliche Finanzierung angewiesen. Und genau diese Grundlage will die No-Billag-Initiative den Medien entziehen. Die Forderung ist klar: Die Informationsversorgung muss für alle Menschen gewährleistet sein!

Als Präsidentin von Inclusion Handicap – dem Dachverband der Behindertenorganisationen – setze ich mich aus diesen Gründen klar für ein Nein zu No Billag ein und danke Ihnen für Ihre Solidarität und Unterstützung. 

Beitrag erschienen im SRG Magazin LINK, Ausgabe vom Januar 2018

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