Der barrierefreie Zugang zu den Medien ist eine völkerrechtliche Pflicht

Wenn wir am 4. März über die NoBillag-Initiative abstimmen, dann stimmen wir über den Alltag von sehr vielen Menschen ab. Einige davon sind von der Initiative besonders betroffen. Für Menschen mit einer Sinnesbehinderung würde der Zugang zu politischen Informationen auf einen Schlag massiv eingeschränkt. Nicht nur, aber auch deshalb stehen die Behindertenorganisationen engagiert für ein Nein zur Initiative ein.

Die NoBillag-Initiative ist aus vieler Hinsicht problematisch und von einem Ja, was die Abschaffung der SRG zur Folge hätte, wären viele Menschen betroffen. Doch für eine Gesellschaftsgruppe ist das Angebot der SRG besonders bedeutsam: Menschen mit einer Sinnesbehinderung. NoBillag torpediert viele Errungenschaften, die gewährleisten, dass auch Menschen mit einer Sinnesbehinderung Zugang zu Information und Unterhaltung haben.

Die SRG bereitet nämlich einen grossen Teil ihrer Sendungen so auf, dass auch Menschen mit Behinderung Zugang dazu haben. Die Verpflichtung, barrierefrei zugängliche Sendungen anzubieten, wurde 2004 im Rahmen der Totalrevision in das Radio- und Fernsehgesetz integriert. Seither hat die SRG die Anzahl der barrierefrei aufbereiteten Sendungen kontinuierlich erhöht. Gemäss aktueller Vereinbarung ist bis 2022 noch eine weitere Steigerung vorgesehen: 80 Prozent der TV-Sendungen sollen bis dann untertitelt werden und pro Jahr sind 900 Stunden Sendezeit mit Audiodeskription vorgesehen. Letzteres sind «Hörfilme», bei denen das bewegte Bild laufend erläutert wird. Diese Angebote erlauben blinden und sehbehinderten, sowie gehörlosen und schwerhörigen Menschen einen möglichst gleichberechtigten Zugang zum TV-Angebot.

Besonders Informationssendungen haben eine zentrale Bedeutung für die politische Meinungsbildung: Für blinde Bürgerinnen und Bürger sind qualitativ hochstehende Radiosendungen wie zum Beispiel das «Echo der Zeit» wichtige Informationsquellen, um am politischen Entscheidungsprozess und an Debatten teilnehmen zu können. Auch die «Tagessschau» in Gebärdensprache erfreut sich bei gehörlosen Personen grosser Beliebtheit.

Der Zugang für alle Menschen zu den Medien im Allgemeinen sowie zur politischen Information im Speziellen ist eine völkerrechtliche Pflicht, welche die Schweiz mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention eingegangen ist. Sendungen, die auch Menschen mit Sinnesbehinderungen mit Informationen versorgen, sind allerdings nicht rentabel und deshalb auf eine öffentliche Finanzierung angewiesen. Und genau diese Grundlage will die No-Billag-Initiative den Medien entziehen. Die Forderung ist klar: Die Informationsversorgung muss für alle Menschen gewährleistet sein!

Als Präsidentin von Inclusion Handicap – dem Dachverband der Behindertenorganisationen – setze ich mich aus diesen Gründen klar für ein Nein zu No Billag ein und danke Ihnen für Ihre Solidarität und Unterstützung. 

Beitrag erschienen im SRG Magazin LINK, Ausgabe vom Januar 2018

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.