Die Schweiz muss die neuen Standards im Kampf gegen die Steuerhinterziehung möglichst rasch umsetzen. Dazu gehören der neue OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch (AIA) und die 2012 revidierten Richtlinien der Groupe d’Action Financière (GAFI) zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Mit den GAFI-Regeln werden neu schwere Steuerdelikte in die Liste der Vortaten der Geldwäscherei aufgenommen und es wird mehr Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten bei juristischen Personen geschaffen.
Ein paar Ewiggestrige versuchen diesen Prozess zu bremsen: Zum einen mit einer neuen Volksinitiative, die das Steuerhinterziehergeheimnis im Inland retten und es gar als Grundrecht in die Verfassung zu schreiben will, zum anderen mit Verzögerungen bei der Umsetzung des AIA und Torpedierungsmanövern bei der GAFI-Vorlage.
Ständerat folgt bundesrätlicher Vorlage
Mit der Botschaft vom 13. Dezember 2013 beantragte der Bundesrat die revidierten Empfehlungen der GAFI von 2012 in Schweizer Recht umzusetzen.
Das Projekt zur Revision des Aktienrechts, des Geldwäschereigesetzes, des Konkursrechts sowie des Strafrechts enthielt im Wesentlichen folgende Punkte:
- Identifizierung aller wirtschaftlich Berechtigten, insbesondere bei Inhaberaktien
- Einschränkung der Barzahlungen
- Klassifizierung von schweren Steuerdelikten als Vortat zur Geldwäscherei
Die Vorlage ging mehr oder weniger ohne Widerstand durch den Ständerat im Wissen, dass unser Land keine andere Wahl hat als sich diesen zentralen internationalen Standards anzupassen, wenn es seine Reputation erhalten (also « schwarze Listen » verhindern) und jene des Finanzplatzes wieder herstellen will.
Regelrechte Demontage in der nationalrätlichen Kommission
Im Nationalrat allerdings starteten die Bürgerlichen mit einer systematischen Demontage der Vorlage. Die neuen Regeln über die finanzielle Transparenz wurden in weiten Teilen ausgehöhlt:
Die Bestimmung für die Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten bei Inhaberaktien greift erst ab 250’000 Franken (50’000 bei GmbHs) und nicht schon ab dem ersten Franken wie ursprünglich vorgesehen. Die Einschränkungen für Barzahlungen wurden aufgehoben, sogar für Immobilienkäufe, obwohl dies für die Geldwäscher ein sehr lukratives Gebiet ist, da sie rasch und billig grosse Summen reinwaschen können. Noch schlimmer: Wer die neuen Verpflichtungen zur Offenlegung und Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten missachtet – wird dafür nicht einmal bestraft… Die bürgerliche Mehrheit hat sämtliche strafrechtlichen Bestimmungen einfach gestrichen.
Betreffend schwere Steuerdelikte als Vortat zur Geldwäscherei hätten die Bürgerlichen beinahe durchgebracht, dass nur Steuerdelikte in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren strafbar sind. Die Folge wäre gewesen, dass ein Steuerbetrug von 1 Million Franken in einem Jahr straffrei geblieben wäre, während 600’000 Franken innert zwei Jahren eine Strafe nach sich gezogen hätten. Gleichermassen wären Steuerdelikte, die nur alle zwei Jahre begangen werden, nicht als Vorstufe zur Geldwäscherei gewertet worden. In der Kommission hat die Mehrheit für die Verschärfungen gehalten (dank Stichentscheid des Präsidenten), es ist jedoch nicht unmöglich, dass sich das Ratsplenum für diese zusätzliche Demontage der Vorlage entscheidet.
Neue Privilegien für das Parlament
Banken sind bei der Bekämpfung der Geldwäscherei im Umgang mit « politisch exponierten Personen » (PEP) zur besonderen Sorgfalt verpflichtet. Was bislang nur für das Ausland galt, soll mit der GAFI-Revision auch für das Inland gelten. Die Vorlage des Bundesrats erklärt deshalb auch die Mitglieder der Bundesversammlung zu PEPs und das zu Recht.
Die Mehrheit der Kommission will hingegen die Schweizer Parlamentarier privilegieren, indem sie sie von der Liste der PEPs ausnimmt, während die Parlamentarier aus anderen Ländern darauf verbleiben. Wer einen PEP als Kunden hat, muss eine erhöhte Sorgfaltspflicht einhalten, um zu verhindern, dass aus Korruptionszahlungen stammendes Geld gewaschen wird. Es ist völlig normal, dass Parlamentarier in diese Kategorie gehören. Nicht aus Gründen des Egos (der Umstand, ein PEP zu sein, bringt nämlich nichts als Nachteile), sondern weil Parlamentarier offensichtlich eher im Fokus der Korruption stehen als der Durchschnittsbürger.
Sicher, in der Schweiz bezeichnen sich zahlreiche Parlamentarier als Milizpolitiker und die Korruption ist bei uns glücklicherweise eher selten. Aber deshalb sollten den schweizerischen Parlamentariern noch lange nicht mehr Rechte zustehen als ihren ausländischen Pendants. Es ist deshalb logisch, dass sie auch als PEPs eingestuft und behandelt werden. Indem sich die Mehrheit der Kommission das Privileg zugesteht, nicht als PEP zu gelten, beweist sie vor allem, dass sie bereit ist, alle möglichen Gründe vorzuschieben, um mehr Transparenz zu verhindern.
Weitergehende Forderungen der SP
Die SP fordert mehr Transparenz für den Finanzplatz. Wir fordern deshalb die Abschaffung der Inhaberaktie. Die bürgerliche Mehrheit will davon nichts wissen und zeigt so einmal mehr, dass sie nichts aus der Vergangenheit gelernt hat und dass sie weiterhin an einen Finanzplatz glaubt, dessen Geschäftsmodell auf Intransparenz und Betrug basiert. Der Vorschlag, ein Register mit den wirtschaftlich Berechtigten zu schaffen, um klar zu machen, wer sich tatsächlich hinter einem Unternehmen verbirgt, muss deshalb zwingend angenommen werden.
Mehr Transparenz ist auch im Immobilienhandel notwendig. Wichtig ist es insbesondere, den Preis einer Handänderung zu kennen. Preisexplosionen können, wie Beispiele im Kanton Genf zeigen, ein Hinweis für Geldwäscherei sein.
Das Plenum des Nationalrats und allenfalls des Ständerats werden ernsthafte Korrekturen am Vorschlag der Kommissionsmehrheit anbringen müssen, ansonsten wird die Einführung von neuen Standards für mehr Transparenz im Finanzwesen zur reinen Alibiübung. Die Reputation unseres Landes und seines Finanzplatzes sowie seine Glaubwürdigkeit wären die ersten Opfer.