Die SP Schweiz ist entsetzt über den Entscheid der Rechtskommission des Nationalrats. Diese hat eine moderate, jedoch sehr wichtige Errungenschaft für das Gewerbe abgelehnt. Das COVID-19 Geschäftsmietegesetz hätte auf einen Teil-Erlass der Mieten für Betriebe abgezielt, die aufgrund der Corona-Massnahmen ihre Geschäftstätigkeit einstellen mussten. Der Gesetzesentwurf hätte die aktuelle gesetzliche Regelung konkretisiert, dass eine Miete nicht geschuldet ist, wenn ein Mietobjekt nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann.
Min Li Marti, Nationalrätin (ZH), hält fest: «Der vorgeschlagene Kompromiss hätte es den Gewerbetrieben erlaubt, etwas Atem zu schöpfen, ohne den Immobilienbesitzenden grossen Schaden zuzufügen. Er wäre ausgewogen gewesen.» Der Kompromiss hätte einen Teil-Mieterlass von 60% während der zweimonatigen Schliessung vorgesehen. Leider haben die bürgerlichen Parteien ihre während der Sommersession abgegebenen Versprechen schnell wieder vergessen. Heute waschen sie sich die Hände in Unschuld, und lassen die Kleingewerbler_innen schmählich im Stich.
Die Konsequenzen des heutigen Entscheides können für das Gewerbe dramatisch sein. Die betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen sind von zentraler Wichtigkeit für das lokale Wirtschaftsleben. Aufgrund ihrer Ertragslage können sie eine solche Zusatzbelastung nicht einfach so tragen. Wenn das Parlament diesen Entscheid nicht korrigiert, ruft die SP Schweiz alle betroffenen Gewerbebetriebe dazu auf, juristisch gegen die entsprechenden Entscheide vorzugehen. Die SP wird die Gewerbler_innen dabei mit Rat und Tat unterstützen.
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