Die Fleissigen und Sparsamen sind geschützt

In den letzten 15 Jahren wurde unser Steuersystem regelrecht umgepflügt. Kapital wurde auf mannigfache Weise entlastet, dafür die Lohneinkommen und der Konsum belastet. Wir brauchen eine Trendwende! Zumal die Schweiz, was unsere Vermögensungleichheit angeht, Weltmeisterin ist: 2 Prozent der Steuerpflichtigen besitzen gleich viel wie die restlichen 98 Prozent zusammen. Das ist bedenklich für eine Gesellschaft, die von sich behauptet, eine Leistungsgesellschaft zu sein.

Bis zur Jahrtausendwende hatten wir als gutschweizerischen Ausgleich überall (ausser im Kanton Schwyz) eine Erbschaftssteuer. Diese wurde nach und nach in allen Kantonen teilabgeschafft. Jedoch nur für direkte Nachkommen – also Kinder und Enkel. Wussten Sie, dass Sie in allen Kantonen Erb- und Schenkungssteuern zahlen, wenn Sie Schwester, Nichte, Freundin, Konkubinats-Partner oder Göttikind sind?

Ein Beispiel: Der Kanton Schaffhausen kennt einen lächerlich tiefen Freibetrag von maximal 10 000 Franken und Steuersätze bis 40 Prozent. Um diese unverschämte Steuer zu umgehen, hat der berühmte Volksschauspieler Walter Roderer sogar seine um 60 Jahre jüngere Grossnichte geheiratet. Diese ungerechten Erbschaftssteuern für indirekte Nachkommen und Nichtverwandte würden mit der Initiative ersatzlos abgeschafft.

Der Freibetrag der nationalen Erbschaftssteuer ist mit 2 Millionen Franken pro Nachlass sehr hoch. In den allermeisten Fällen – also bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften – beträgt der Freibetrag 4 Millionen Franken. Der Steuersatz von 20 Prozent ab 2 respektive 4 Millionen Franken ist im internationalen Vergleich äusserst moderat.

Damit ist sowohl das Dach über dem Kopf, als auch die Fleissigen und Sparsamen geschützt.

Auch die KMU sind geschützt und werden entlastet. Der Gesetzgeber ist hier durch die Verfassung verpflichtet, besondere Vergünstigungen zu geben, so dass die Weiterführung der KMU garantiert ist. Zum Beispiel durch die Gewährung eines sehr hohen Freibetrags und durch einen tiefen Steuersatz (z.B. 5%). Zudem wird die Vererbung von KMU an Nichtdirektverwandte, zum Beispiel an den Neffen oder Geschwister, massiv erleichtert.

Die Erträge fliessen zu einem Drittel an die Kantone, die ihre bisherigen Erbschaftssteuern ja verlieren. Zwei Drittel fliesst in die AHV zu deren Sicherung. Dies entlastet Lohnnebenkosten oder Mehrwertsteuer und damit die Einkommen des Mittelstands und die KMU um Milliarden.

Nur gerade 0,7 Prozent der Steuerpflichtigen haben ein Vermögen über 4 Millionen Franken. Alle anderen profitieren durch Entlastungen in Milliardenhöhe. Die sehr vermögenden Senioren stützen damit die weniger Vermögenden. So wie das die Tradition von Ausgleich und Balance in der Schweiz eigentlich vorsieht.

Quelle: Schaffhauser Nachrichten

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin “links”. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.