Ein Wegfall von rund 8 Mio. Franken – so viel bezahlen die Krankenkassen heute pro Jahr für Schwangerschaftsabbrüche – würde die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung um 0.03% verringern. Dass dies zu einer Prämienreduktion führen würde, behaupten nicht einmal die Befürworter der Initiative. Die Fristenregelung des Schwangerschaftsabbruchs, die 2002 mit 72% Ja-Stimmen angenommen wurde, gibt allen Frauen das Recht, während der ersten 12 Wochen selber über einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Dieses Recht soll nun mindestens für jene Frauen unterlaufen werden, die den Abbruch nicht selber bezahlen können. So geht das nicht.
Die Grundversicherung der Krankenkasse, welche allen Menschen in der Schweiz eine gute medizinische Grundversorgung ermöglicht, beruht auf dem Prinzip der Solidarität. Alle bezahlen ihre Prämien und alle haben Anspruch auf die gesetzlich garantierten Leistungen. Oder sollen wir in Zukunft also gemäss unserer individuellen Lebensanschauung entscheiden, welche medizinischen Leistungen der Grundversicherung wir mit unseren Prämien mitfinanzieren? Organtransplantationen? Behandlung von Raucher- und Alkoholkrankheiten oder von Extremsport-Unfällen? Kompensation der Folgen von Übergewicht? Das kann es ja wohl nicht sein.
Die Grundversicherung der Krankenkassen kann nur als solidarische Versicherung funktionieren. Wer einzelne Leistungen herausbricht, gefährdet die ganze Krankenversicherung. Die Männer würden bei einer Annahme der Initiative aus der finanziellen Mitverantwortung entlassen und die Frauen sollen diese allein und zwar privat tragen oder mit einer (neuen) Zusatzversicherung. Dies ist nicht nur ein Schlag gegen Frauen in ärmeren und armen finanziellen Verhältnissen sondern eine Diskriminierung aller Frauen, die durch eine ungewollte Schwangerschaft in eine persönliche Notsituation geraten. Die Frauen sollen einen freien und persönlichen Entscheid treffen können, der nicht durch finanziellen Druck beeinflusst wird. Dazu braucht es die Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs durch die Grundversicherung, die solidarisch durch Frauen und Männer finanziert wird.
Ein NEIN zur Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ ermöglicht, dass die bisherige bewährte und diskriminierungsfreie Regelung beibehalten werden kann.