Die Initiative „Pro Service public“ wurde von verschiedenen Konsumentenzeitschriften entworfen. Mit einer Verfassungsänderung soll den bundesnahen Betrieben die Erwirtschaftung eines Gewinns verwehrt werden. Zudem will die Initiative Quersubventionierungen und fiskalische Interessen des Bundes unterbinden. Im Weiteren fordern die Initianten, dass die Löhne aller Stufen denjenigen der Bundesverwaltung angeglichen werden.
Gewinnverbot schränkt Handlungsspielraum ein
Mit den Reformprozessen der letzten Jahre (Bahnreform, PTT-Reform, RTVG) bewegen sich die bundesnahen Betriebe in einem teilliberalisierten Markt, der von rasanten technologischen aber auch sozialen Veränderungen geprägt wird. Gerade in diesem Umfeld ist es wichtig, dass die Unternehmen mögliche Gewinne in neue Technologien oder Infrastrukturen investieren oder zu Investitionszwecken Rückstellungen tätigen können. Ein Gewinnverbot würde den dazu nötigen Handlungsspielraum massiv einschränken.
Ohne Quersubventionierung läuft gar nichts
Der Initiativtext lässt offen, welche Quersubventionierungen, die heute erlaubt sind, in Zukunft verboten werden sollen. Fakt ist, die Quersubventionierung ist die Basis der Grundversorgung. Unrentable Bahnstrecken, Poststellen oder Fernsehprogramme werden mit Geldern der rentablen Einheiten finanziert.
Keine Gewinnablieferung führt zu höheren Steuern
Die Post hat dem Bund im letzten Jahr 200 Millionen Franken, die Swisscom 650 Millionen Franken abgeliefert. Sollten diese Beträge gemäss Initiativtext ausfallen, resultiert für den Bund ein Fehlbetrag, der nur durch eine Steuererhöhung wettgemacht werden kann.
Einzig und allein die Forderung nach fairen Löhnung unterstützt die SP. Dazu hat SP-Nationalrat Cédric Wermuth bereits verschieden Vorstösse eingereicht, welche eine Lohnspanne in den bundesnahen Betrieben ähnlich wie bei der 1:12-Initiative im Fokus haben.
Summa summarum ist die Initiative „Pro Service public“ eine Mogelpackung. Sie erhält von der SP deshalb keine Unterstützung.