Wenn Privatbestechung künftig als Offizialdelikt von den Strafverfolgungsbehörden geahndet wird, ist das politisch wie rechtlich ein Fortschritt. Die heutige Regelung ist höchst ineffizient: So gab es keine einzige Verurteilung, obwohl Privatbestechung durchaus existiert. Mit der Aufwertung vom Antrags- zum Offizialdelikt verschwindet die Korruption aber noch nicht, erst recht nicht bei den grossen Sportverbänden mit ihren Milliardenumsätzen. «Die Dunkelziffer dürfte ohne Informationen von Insidern hoch bleiben», gibt Daniel Jositsch zu bedenken. Deshalb müsse der Gesetzgeber die internen Anreize zur Aufdeckung von Korruptionsfällen verstärken, indem Whistleblower vor negativen Konsequenzen geschützt werden.
Entsprechend bedauerlich ist es, dass ein Antrag, eine Whistleblower-Meldestelle zu schaffen, in der Rechtskommission des Nationalrats gescheitert ist. Die SP wird in der Debatte im Nationalrat versuchen, eine Mehrheit für dieses wichtige Anliegen zu finden. Denn nur so kann Korruption wirkungsvoll bekämpft werden.
In der politischen Aufarbeitung des Fifa-Skandals gehört auch das Vereinsrecht überprüft und allenfalls ergänzt. So schlägt die SP vor, grosse Sportverbände in einen gemeinnützigen Sport-Teil und einen kommerziellen Unternehmens-Teil aufzuteilen. Ausserdem würde die Schaffung einer Finma-ähnlichen Aufsichtsbehörde die Sportverbände zu mehr Transparenz verpflichten. Und schliesslich muss die Politik dafür sorgen, dass Fifa, Uefa, IOK und co. auf ihre Milliardenumsätze regulär Steuern zahlen.