Die Rechten greifen das Prinzip der kostendeckenden Prämien an

Gegenwärtig zahlen die Krankenversicherten der städtischen Regionen im Allgemeinen zu hohe Prämien und subventionieren damit die tiefen Prämien in den ländlichen Gebieten. Diesen unausgewogenen Zustand will die bürgerlich dominierte Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) zementieren. Sie plant, die gesetzliche Grundlage so anzupassen, dass die aktuelle Einteilung der Prämienregionen beibehalten werden kann.

«Die Quersubventionierung zwischen den Regionen würde institutionalisiert», sagt SP-Nationalrätin Barbara Gysi. «Dies wollte der Gesetzgeber aber mit dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) ausdrücklich verhindern.» Das KVAG schuf man 2014 nach dem Skandal um fast zwei Milliarden Franken zu viel gezahlte Prämien in den Kantonen ZH, ZG, FR, AI, GR, TG, TI, VD und GE, welche die tiefen Prämien in anderen Kantonen quersubventioniert hatten. Ziel war es, mit dem KVAG die Transparenz bei der Festsetzung der Prämien in den einzelnen Regionen zu erhöhen.

Im KVAG wurde auch das Prinzip verankert, dass die Prämien nur genehmigt werden, wenn sie kostendeckend sind. «Die bürgerliche Kommissionsmehrheit will das KVAG aushebeln», sagt SP-Nationalrätin Silvia Schenker. «Wir würden uns vom Prinzip der kostendeckenden Prämien verabschieden und einen eigentlich illegalen Zustand legalisieren, da die Prämien in einigen Kantonen de facto zu tief und in anderen wiederum zu hoch sind.»

Eine ausgewogene Aufteilung der Prämienregionen ist angesichts der immer stärker zunehmenden Mobilität der Versicherten absolut gerechtfertigt. «Patientinnen und Patienten gehen dort ins Spital, wo sie die beste medizinische Betreuung und Pflege erhalten. Oder aber sie orientieren sich an geografischen Kriterien wie der Nähe zu Arbeitsplatz oder Bezugspersonen», sagt Silvia Schenker. «Bei der Versorgung wird immer noch viel zu kleinräumig gedacht.»

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