Bezahlbare Wohnungen sind die beste Altersvorsorge und die wichtigste Massnahme zur Entlastung von Familien. Warum? Gemeinnützige Wohnbauträger halten sich an das gesetzliche Gebot der Kostenmiete und der Renditefreiheit. Darum sind Genossenschaftswohnungen auf Dauer im Durchschnitt um einen Viertel billiger als kommerzielle, renditeorientierte Wohnbauträger.
Eine Familie wird so um etwa 500 Franken monatlich entlastet, wenn sie für eine vergleichbare Mietzinswohnung bloss rund 1500 statt 2000 Franken zahlen muss. Das entspricht etwa der Krankenkassenprämie von zwei Kindern. Wenn sie diese Ersparnis über ein Arbeitsleben anhäuft und zu einem Prozent verzinst, kann sie ihr Altersguthaben um 300‘000 Franken vergrössern.
Vor diesem Hintergrund ist die Erhöhung der genossenschaftlichen Wohnungen auf zehn Prozent eigentlich ein sehr bescheidenes Ziel. Wohl deshalb reden die Gegner immer um den heissen Brei herum, liefern keine Alternativen und kämpfen mit unlauteren Behauptungen. Die vier wichtigsten Behauptungen seien hier geprüft:
Behauptung 1: Die Initiative führt zu staatlicher Planwirtschaft
Dieses Argument ist irreführend, denn in der Bundesverfassung steht schon seit Jahrzehnten, dass der Bund «den Wohnbau und die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus fördern» soll. Schon unsere Landesmütter und -väter hatten die Weitsicht, zu erkennen, dass die Wohnpreise in den Himmel schiessen, wenn man den Wohnungsmarkt den Spekulanten überlässt. Die Initiative verlangt also nichts Neues. Es braucht sie aber, weil der Handlungsbedarf gestiegen und der Bundesrat in den letzten Jahren untätig geblieben ist.
Behauptung 2: Die Aufstockung des bewährten Fonds de Roulement wird verhindert
Die gleichen Politiker, welche die Erhöhung der Bürgschaftsfonds mit der Ablehnung der Initiative verknüpft haben, verwenden sie nun als Argument gegen die Initiative. Das ist dreist – und erst noch falsch. Denn es ist klar, dass der Fonds de Roulement bei einer Annahme aufgestockt werden muss. Und zwar deutlich. Das ist gut so, denn mit dem Fonds de Roulement, der Wohnbaugenossenschaften und weiteren gemeinnützigen Wohnbauträgern zinsgünstige, rückzahlbare Darlehen gewährt, übernimmt der Bund die Bürgschaft für Genossenschaftsbauten. Das im Fonds eingestellte Geld wirft Zinsen ab. So erzeugt der Bund ohne effektive Ausgaben eine grosse und nachhaltige Wirkung zum Wohl der Bevölkerung.
Behauptung 3: Das Vorkaufsrecht von Gemeinden und Kantonen bei Landverkäufen ist ein Eingriff ins Eigentumsrecht
Auch dieses Argument ist falsch. Mit dem Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand wird niemandem Land weggenommen. Es wird aber verhindert, dass nur noch die zehn Reichsten Prozent, die sich überhaupt noch Immobilienkäufe leisten können, auf Kosten aller anderen immer mehr Land aneignen. Ein Landkauf ist für Gemeinden und Kantone ein gutes Geschäft. Wenn sie es an eine Genossenschaft im Baurecht vergeben, spült das über Jahrzehnte Zinsen in die öffentliche Kasse, wovon alle Einwohnerinnen und Einwohner profitieren.
Behauptung 4: Der aktuell hohe Leerwohnungsstand führt zu tieferen Mieten
Abgesehen davon, dass dies nur für ländliche Regionen gilt, ist die kurzfristige Marktentwicklung für diese Abstimmung bedeutungslos. Eine Verfassungsänderung gilt für künftige Generationen. Nur langfristigen Entwicklungen sind relevant. Und die sind so verheerend wie eindeutig: Junge Familien können heute nur noch ein eigenes Heim aufbauen, wenn sie früh und viel erben. Vor 20 Jahren konnten sich 40 Prozent der Mietenden selbstbewohntes Eigentum leisten. Heute sind es gerade noch 10 Prozent. Immer mehr Rentnerinnen brauchen Ergänzungsleistungen, um ihre Mieten bezahlen zu können. Und immer mehr Menschen müssen ihre heimatliche Nachbarschaft verlassen, wenn ihnen gekündigt wird, weil sie in städtischen Quartieren keine bezahlbare Alternative mehr finden.
Weil es so nicht weiter gehen kann, unterstütze ich aus voller Überzeugung die moderate Initiative für mehr bezahlbare Wohnungen. Denn bei einem Ja gibt es fast nur Gewinner: Die Volkswirtschaft gewinnt, weil den Menschen mehr im Portemonnaie bleibt. Die Gemeinden gewinnen, weil sie mit der Investition in gemeinnützige Wohnbauträger ein gutes Geschäft machen. Die Mietenden gewinnen, weil sie von tieferen Mieten profitieren können. Die Steuerzahlenden gewinnen, weil der Bund dank dem Zinsdifferenzgeschäft im Fonds de Roulement Erträge erwirtschaftet. Die einzigen Verlierer sind kommerzielle, renditeorientierte Immobilienanbieter.