Die Verhandlungsfähigkeit der Schweiz steht zur Debatte

Eric Nussbaumer, Nationalrat BL

Eric Nussbaumer, Nationalrat BL
Die direkte Demokratie hat am letzten Sonntag mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative den aussenpolitischen Vogel abgeschossen. Denn es ging um nicht weniger als um die Verhandlungsfähigkeit und die Verlässlichkeit der Schweiz im internationalen Kontext. Kann man mit der Schweiz langfristige Verträge abschliessen oder wird sie den Vertrag schon nach wenigen Jahren in Frage stellen? Das fragt sich inzwischen die ganze Weltgemeinschaft, sicher aber die europäische Gemeinschaft.

Die aussenpolitischen Angelegenheiten unseres Landes werden vom Bundesrat wahrgenommen. Das Parlament segnet die aussenpolitischen Mandate jeweils ab, ergänzt sie oder stellt sich gegen einzelne Punkte, die durch unsere Exekutive danach verhandelt werden sollen. Dann wird verhandelt und das bestmögliche Resultat angestrebt. Das Resultat muss schliesslich die Mehrheit des Parlamentes hinter sich bringen und wird je nach Staatsvertragscharakter dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstellt. Am letzten Sonntag haben wir diesen guten Prozess zerstört. Im begrenzten Bereich der Zuwanderung hat die Mehrheit mit der Annahme des Verfassungsartikels 121 a den Bundesrat vorgeführt. Er kann aussenpolitisch nicht mehr verhandeln, sondern er muss vollziehen. Der aussenpolitische Vogel fliegt nicht mehr, er ist abgeschossen.

Können wir eine wortbrüchige und verhandlungsunfähige Schweiz gestalten?

Im Jahre 1999 hat die Schweiz die ersten Staatsverträge mit der Europäischen Union betreffend der Personenfreizügigkeit unterzeichnet. Sie fanden Unterstützung im Parlament und in der Volksabstimmung. Fünfzehn Jahre später ist alles wieder anders. Innenpolitisch ist das möglich, doch wer im internationalen Kontext so politisiert, wird als wortbrüchig wahrgenommen. Die Verhandlungsfähigkeit unseres Bundesrates tendiert mit diesem neuen Verfassungsartikel gegen Null. Heute ist es die Einschränkung der aussenpolitischen Kompetenz bei der Migrationspolitik, was wird es morgen sein?

Verhandeln kann man so nicht mehr

Wenn die StimmbürgerInnen der Schweiz zuerst Staatsverträge mehrmals gutheissen und dann das unverrückbare Nachverhandlungsmandat in die Verfassung schreiben, dann ist eine Verhandlung unmöglich. Oder wie sollte die Schweiz z.B. die Mitgliedschaft in der OECD bewerkstelligen, wenn die Mitgliedschaftsbedingungen in unserer Verfassung stünden? Es geht nicht. Was die knappe Mehrheit des Stimmvolks hier in die Verfassung geschrieben hat – die Einschränkung der aussenpolitischen Verhandlungskompetenz des Bundesrates – führt in eine Sackgasse, was unserem Land nichts bringt. Ganz zu schweigen davon, was wir für eine Verfassung bekämen, wenn diese sektorielle Einschränkung der aussenpolitischen Kompetenz Schule macht.

Das zu verhandelnde Abkommen wird auch die Verfassungsbestimmung erneut klären müssen

Der Bundesart hat einen klaren Auftrag. Bei diesem Auftrag ist im Bereich der „Migrationspolitik“ seine Kompetenz eingeschränkt worden. Es gibt daher nicht mehr viel zu verhandeln. Ein Abschluss eines neuen Abkommens mit der EU ohne Verletzung von Artikel 121 a ist nicht mehr möglich. Da kann und wird die EU nicht mitmachen. Aber natürlich darf man dem Volk auch erklären, dass eine solche Verfassungsbestimmung die Verhandlungsfähigkeit unseres Landes ausser Kraft setzte und natürlich darf man dann nach der (erfolglosen) Verhandlung erkennen, dass diese Nachverhandlungspflicht ohne Verhandlungsspielraum einen verfassungsrechtlichen Fehler darstellt. Und darauf hinarbeiten, dass das Stimmvolk diese Fragen dereinst nochmals klären kann. Denn eine verhandlungsunfähige Exekutive ist keine Errungenschaft – egal in welchem aussenpolitischen Sachbereich.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.