Die Berufsgruppen der Grundversorgung – Kinderärztinnen, Hausärzte, Apothekerinnen, Psychotherapeuten, Pflegende, Physiotherapeuten oder medizinische Praxisassistentinnen – kümmern sich heute um rund 90 Prozent der Gesundheitsprobleme. Die medizinische Grundversorgung ist das Rückgrat unseres Gesundheitssystems und damit unverzichtbar. Sie funktioniert ausserdem sehr kosteneffizient und ist für sehr viele Menschen in der Schweiz ein Garant für eine hohe Lebensqualität.
Allerdings werden in den nächsten Jahren drei von vier Hausärztinnen und Hausärzten das Pensionsalter erreichen. Es braucht deshalb rund 4700 Nachfolgerinnen und Nachfolger, um nur schon den Status Quo zu erhalten. Will sich die Schweiz in ein paar Jahren nicht mit einem dramatischen Ärztemangel konfrontiert sehen, müssen wir jetzt Massnahmen zur Stärkung und Attraktivitätssteigerung der medizinischen Grundversorgung ergreifen.
Der vom Bundesrat konzipierte Gegenvorschlag zur Hausarzt-Initiative verankert die gesamte medizinische Grundversorgung in der Verfassung. Der neue Verfassungsartikel verpflichtet Bund und Kantone, für eine ausreichende, allen zugängliche und qualitativ hochstehende Grundversorgung zu sorgen. Ein deutliches Ja am 18. Mai setzt ein wichtiges und nachhaltiges Zeichen für die medizinische Grundversorgung, weil wir auch morgen noch Hausärztinnen und Kinderärzte brauchen.