Ein kleiner Schritt Richtung Lohngleichheit

Die SP Frauen* Schweiz begrüssen die heute vom Bundesrat verabschiedete Botschaft mit entsprechenden Änderungen des Gleichstellungsgesetzes, welche mit regelmässigen Lohngleichheitsanalysen unerklärte Lohnunterschiede aufdecken sollen. Der Vorschlag des Bundesrates ist ein kleiner, jedoch wichtiger Schritt Richtung Lohngleichheit. Doch um den Verfassungsauftrag umzusetzen, wird es Kontrollen und Sanktionen brauchen.

Obwohl die Lohngleichheit vor 36 Jahren in der Bundesverfassung verankert wurde, beträgt der unerklärte Lohnunterschied zwischen Männer und Frauen heute immer noch 7.4%. Umsetzungsmassnahmen wurden, von der Wirtschaft unterstützt, von den bürgerlichen Politiker_innen stets abgelehnt. Das Versprechen, freiwillig die Löhne anzupassen und beiden Geschlechtern für gleiche Arbeit die gleichen Löhne zu bezahlen, wurde nur von wenigen Unternehmen eingelöst. Der Lohngleichheitsdialog ist gescheitert, weil die Wirtschaft die «Freiwilligkeit» doch zu wenig ernst nahm und sich nicht genügend Unternehmen beteiligt haben.

 

Die SP Frauen* Schweiz begrüssen es daher sehr, dass SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga das Thema «Lohngleichheit» trotz hartnäckigem Widerstand der bürgerlichen Seite weiterhin auf ihrer politischen Agenda führt und sich dem Ziel nun mit kleinen Schritten nähert. Gleichzeitig ist es enttäuschend, dass selbst eine Massnahme, von welcher gerade mal 2% der Unternehmen betroffen sind und die keine Sanktionen vorsieht, noch immer auf Widerstand stösst. Doch um den Verfassungsauftrag umzusetzen, wird es künftig Kontrollen und Sanktionen brauchen.

 

Entsprechend werden sich die SP Frauen* Schweiz mit diesem kleinen Schritt nicht zufriedengeben, sondern weiterhin verbindliche Massnahmen fordern. Denn: Lohngleichheit ist nicht einfach eine Frauenfrage, sondern Wirtschafts- und Familienpolitik. Lohgleichheit würde das Einkommen von Familien massiv verbessern und die Kaufkraft stärken. Zudem sind gleiche Löhne für gleiche Arbeit ein zentraler Aspekt bei der Aufteilung und Finanzierung der Familienbetreuung.

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