2016 verabschiedete die Uno-Vollversammlung die so genannte «Erklärung von New York». Vor dem Hintergrund von gewaltigen weltweiten Migrationsbewegungen und einer steigenden Zahl von Menschen auf der Flucht legte die Staatengemeinschaft den Grundstein für ein globales Regelwerk zu Migration und Flucht. Mit der New Yorker Erklärung stellten die Staaten an sich etwas Banales fest: Erstens, Migration und Flucht sind eine Realität – und das seit Anbeginn menschlicher Geschichte. Zweitens, mit dieser Realität gilt es politisch umzugehen. Und zwar multilateral. Kein einzelnes Land kann darauf alleine sinnvolle Lösungen finden. Und drittens gilt es bei der Lösung der Probleme, die mit Migration und Flucht zusammenhängen, die Menschenrechte der Betroffenen zu stärken.
Obwohl die Uno-Vollversammlung damit Offensichtliches feststellte, legte sie damit den Grundstein zu einem enorm wichtigen Prozess. Sie machte Migration und Flucht zu einem Thema, das alle Staaten gemeinsam betrifft. Sie erhob es quasi zu einem Thema der Weltinnenpolitik.
Der Schweiz kam während 18 Monaten zusammen mit Mexiko die Aufgabe zu, die Details des Global Compact for Save, Orderly and Regular Migration zu verhandeln. In mehreren Verhandlungsrunden versuchten sie die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut zu bringen. Das Kunststück gelang am 13. Juli 2018 nach einer letzten langen Verhandlungsrunde am East River. Mit dem gemeinsamen Schlagen des Hammers und unter grossem Beifall besiegelten der Schweizer Botschafter Jürg Lauber und sein mexikanischer Amtskollege Juan José Gómez Camacho das Verhandlungsergebnis.
Zum ersten Mal einigten sich die Uno-Mitgliedsstaaten damit auf ein Abkommen, das alle Aspekte der internationalen Migration behandelt. Der Compact hält die gemeinsame Verantwortung der Staatengemeinschaft fest, die Push-Faktoren der Migration und Fluchtursachen zu bekämpfen, indem sie die Entwicklung fördern, den Klimawandel bekämpfen und Krieg verhindern. Und sie stärken explizit die Rechte von Migrantinnen und Migranten und insbesondere die der Kinder. Familienzusammenführung, kollektiver konsularischer Schutz oder der Anspruch auf sozialstaatliche Leistungen sind explizit erwähnt. Definitiv verabschiedet werden soll das Abkommen im Dezember in Marokko in Anwesenheit der Staats- und Regierungschefs.
Noch bleibt aber viel zu tun: 192 der 193 Uno-Mitgliedsstaaten stimmten dem Migrationsabkommen zu, die USA verweigerten sich. Angesichts der geopolitischen Bedeutung der Vereinigten Staaten und der enormen Menschenrechtsverletzungen an Migrantinnen und Migranten durch die Regierung Trump bleibt dies eine Achillesferse des Compacts. Auch die Tatsache, dass der in der New York Declaration vorgesehene zweite Compact zu Flüchtlingen nach wie vor nicht ausgehandelt ist, ist ein grosses Manko. Denn mit dem jetzt abgeschlossenen umfassenden Dokument fehlt der Druck, sich dem unpopulären Thema Flucht separat zu widmen und brauchbare Vorschläge zu erarbeiten. Und schliesslich sind die Vereinbarungen im Migrationskompakt zwar progressiv, aber eben nicht bindend. Die Staaten zur Einhaltung seiner Grundsätze zu bringen, wird kurzfristig leider ein Ding der Unmöglichkeit sein.
Der Global Compact zu Migration ist ein kleines Licht in der grossen Dunkelheit, das heute für Millionen von Menschen grausame Realität ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dieses Licht zum Strahlen zu bringen und mit anderen zu verbinden, muss unsere politische Priorität sein. Im Interesse der Zivilisation.