Seit 2001 wurden die Ansätze, welche bei den Ergänzungsleistungen für Mieten angerechnet werden, nicht mehr angepasst. In dieser Zeit ist der Index der Nettomietkosten um mehr als 20 % gestiegen. Für die Betroffenen bedeutet das, dass ihre Mieten ständig weiter steigen, die EL jedoch weiterhin die (zu) tiefen Ansätze anrechnet. Für viele EL-Bezüger hat das zur Folge, dass sie die Differenz von ihrem Lebensunterhalt bezahlen müssen. Diesen Missstand bekämpfe ich schon lange. Vor einigen Jahren gelang es mir, für eine entsprechende Kommissionsmotion eine Mehrheit zu finden. Im Dezember 2014 hatte der Bundesrat als Antwort darauf eine Botschaft zur Anpassung der Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen verabschiedet.
Die bürgerliche Mehrheit in der zuständigen Kommission verzögert seither die Behandlung des Geschäfts. Sie taten dies, indem sie die Vorlage zunächst sistierten und sie nachher in eine vom Bundesrat vorgelegte Reformvorlage einbauten. Diese kam unter dem harmlosen Titel «Optimierung des bestehenden Ergänzungsleistungs-Systems» daher. Die Ziele der Reform wurden wie folgt definiert: Erhalt des Leistungsniveaus, Verbesserung der Verwendung von Eigenmitteln und Reduktion von Schwelleneffekten. Die Reform sollte bis zum Jahr 2030 insgesamt 300 Millionen Franken an Einsparungen bringen. Die Anpassung der Mietzinsmaxima hätte ungefähr 180 Millionen Franken gekostet.
Letzte Woche hat der Nationalrat die EL-Reform als Zweitrat behandelt. Herausgekommen ist eine massive Abbauvorlage. Die Reform würde zu Einsparungen von 660 Millionen führen. Demgegenüber steht die lächerliche Summe von 90 Millionen für die Anpassung der Mietzinsmaxima. Die dringend notwendigen Verbesserungen werden mit dieser Vorlage nicht erreicht. Schlimmer noch: in gewissen Regionen können die Entscheide des Nationalrats sogar zu tieferen Ansätzen führen, als sie heute sind.
Was die Mehrheit des Nationalrats entschieden hat, ist ein Schlag ins Gesicht der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen. Das Parlament missachtet die reale Lebenssituation der Menschen, deren Renten das Existenzminimum nicht decken. Wenn die Mietzinsmaxima die realen Kosten nicht decken, müssen sich die Betroffenen den Fehlbetrag buchstäblich vom Mund absparen, indem sie einen Teil ihres Lebensbedarfs für die Miete verwenden.
Die SP wird sich mit aller Vehemenz und allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese massiven Verschlechterungen wehren. Es kann und darf nicht sein, dass bei den Bedürftigen gespart wird, während im gleichen Atemzug Steuergeschenke an Unternehmen und begüterte Paare gemacht werden. Eine solche Politik ist beschämend.