Ein Schritt in die richtige Richtung – aber leider nicht mehr

Ende Oktober hat der Bundesrat weitere Massnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung in der Schweiz beschlossen. Das ist ein wichtiger und längst fälliger Schritt – denn auch in der Schweiz sind viele Mädchen und Frauen von der lebensbedrohlichen Beschneidung mit lebenslangen Konsequenzen betroffen. Die Zahl der Opfer hat in den letzten Jahren zugenommen.

2005 hat die Genfer Nationalrätin und ehemalige SP-Frauen-Präsidentin, Maria Bernasconi, den Bundesrat dazu aufgefordert, sich stärker gegen die sexuelle Verstümmelung von Mädchen und Frauen in der Schweiz einzusetzen. Die Motion wurde damals vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen – mit Verweis auf die hohen Kosten, welche die zusätzliche Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen mit sich bringen würden. Jetzt, zehn Jahre später und nach Annahme der Motion durch das Parlament, haben unsere Bundesrätinnen und Bundesräte einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Der Bundesrat unterstützt neu ein Netzwerk, das sich für die Verhinderung dieser für Mädchen und Frauen oft lebensgefährlichen Eingriffe einsetzen wird. Dieses Netzwerk wird durch verschiedene Organisationen aufgebaut und soll betroffene Mädchen und Frauen, aber auch Fachpersonen, sensibilisieren, informieren und beraten.

Eine Straftat mit lebenslangen Folgen

Seit 2012 ist weibliche Genitalverstümmelung in der Schweiz eine Straftat. Die Beschneidungen, die oft ohne Betäubung und ohne die notwendige Hygiene durchgeführt werden, sind mit grossen gesundheitlichen Risiken verbunden. Gemäss der WHO führt der Eingriff bei zehn Prozent aller Betroffenen sogar zum Tod. Bei der insbesondere in westlichen und nordöstlichen Ländern Afrikas traditionellen Beschneidung werden Klitoris und Schamlippen entfernt, das verstümmelte weibliche Genital wird anschliessend teils zugenäht. Dieser Eingriff soll die Jungfräulichkeit bis hin zur Hochzeit garantieren. Je nach Tradition werden die Nähte vor einer Hochzeit entweder in einem Spital oder durch den Sexualpartner selbst wieder geöffnet. Ein natürliches Sexualleben ist durch diese Verstümmelung unmöglich – das weibliche Geschlechtsteil wird zur Wunde, der Sexualakt ist  mit grossen Schmerzen verbunden. Oft sind die Opfer nicht mehr in der Lage, sexuell etwas zu empfinden – sie sind nahezu kastriert. Den betroffenen Mädchen und Frauen wird damit die sexuelle Selbstbestimmung genommen. Die Genitalverstümmelung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der oftmals noch Minderjährigen. Dieser ist nicht reversibel und hat lebenslange psychische und physische Folgen. Die weibliche Genitalverstümmelung ist deshalb nicht nur ein Strafakt, sondern auch eine Menschenrechtsverletzung.

Die Zahl der Betroffenen nimmt zu

Gemäss Schätzungen des Bundes sind dennoch rund 15‘000 Mädchen und Frauen, die in der Schweiz leben, davon betroffen oder gefährdet. Die Zahlen sind in den letzten Jahren stark gestiegen: 2001 ging man beispielsweise von 6600 Betroffenen aus, 2010 von 10‘700. Dass die Anzahl der betroffenen Frauen und Mädchen in den letzten Jahren so stark angestiegen sind, ist durch die zunehmenden Asylgesuche aus Ländern wie Eritrea oder Somalia zu begründen. In diesen Ländern sind 90 bis 100 Prozent aller Frauen beschnitten. Aber nicht nur Frauen, die in die Schweiz einreisen, sind beschnitten. Beschneidungen werden auch in der Schweiz durchgeführt – illegal und tabuisiert. Über die Praktiken in der Schweiz ist nur wenig bekannt.

Auch ich habe mich in den letzten Jahren immer wieder für eine verbesserte Präventionsarbeit und Informationskampagnen zu diesem Thema eingesetzt1. Dass der Bundesrat ein Netzwerk, das sich gegen die weibliche Genitalverstümmelung einsetzt und die Sensibilisierung dafür mitunter auch bei medizinischen Fachpersonen stärkt, ist sehr zu begrüssen. Gleichermassen hat der Bundesrat eine wichtige Frage nicht beantwortet:  Wer bezahlt die Angebote des neu einzurichtenden Netzwerkes? Welche Rolle übernimmt hier der Bund? Ich schliesse mich deshalb der Meinung verschiedenster Fachorganisationen wie beispielsweise Terre des Femmes an: Sie begrüssen den Entscheid des Bundesrates, fordern aber auch mit Nachdruck eine nationale Strategie, Datenerhebung, Monitoring und Evaluation zur Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung. Der Bund muss dabei eine Leadfunktion einnehmen. Nur so können wir der weiblichen Genitalverstümmelung in der Schweiz effektiv und langfristig begegnen.

1 Beispielsweise mit einer Anfrage an den Bundesrat (Nulltoleranz bei FGM, 2015) oder einer Interpellation zu Präventionsmassnahmen (Female Genital Mutilation. Präventionsmassnahmen des Bundes, 2013).

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin “links”. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.