Die SPK-N stimmt einem von der SP initiierten und von anderen Parlamentarier:innen unterstützten Vorschlag zur Vereinfachung der erleichterten Einbürgerung der dritten Generation zu. Er zielt darauf ab, die Voraussetzungen für eine solche Einbürgerung zu überprüfen. „Nach der Annahme der erleichterten Einbürgerung für die dritte Generation durch das Volk im Jahr 2017 stellen wir fest, dass sich die Zahlen kaum verändert haben“, erklärt die Vizepräsidentin der SP-Bundeshausfraktion und Nationalrätin Samira Marti (BL). „Mit knapp 800 eingebürgerten Personen in den Jahren 2019 und 2020 bei rund 25’000 betroffenen Personen würde es mehr als 30 Jahre dauern, um die Personen der dritten Generation erleichtert einzubürgern. Daher ist es notwendig, die Art des erforderlichen Aufenthaltstitels zu erweitern und der Umfang des berücksichtigten Bildungssystems auszudehnen»
Die Kommission diskutierte auch die parlamentarische -Initiative der SP „Schweizerin oder Schweizer ist, wer in der Schweiz lebt.“ Diese fordert ein zentrales Einbürgerungsverfahren beim Bund sowie einen Anspruch auf Einbürgerung nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer in der Schweiz. Die Kommission hat dieser Initiative leider keine Folge gegeben. „Der Umstand, dass ein gutes Viertel der ständigen Wohnbevölkerung unseres Landes nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt, ist ein Problem für die Demokratie“, erklärt Samira Marti. „Diejenigen, die den Gesetzen unterworfen sind, müssen die Möglichkeit haben, bei ihrer Entstehung mitzubestimmen. Sonst kann man nicht von echter Demokratie sprechen“.
Für die SP macht dieser Entscheid deutlich, dass der politische Druck für ein modernes Bürgerrecht künftig auch aus der Zivilgesellschaft kommen muss. Die SP wird darum ihre Zusammenarbeit mit der Aktion Vierviertel intensivieren.