Einkommen entlasten! Jetzt!

Woran denken Sie, wenn Sie an Steuern denken? An Einkommenssteuern, an Mehrwertsteuer, vielleicht an die Vermögensssteuer? Ich denke beim Stichwort «Steuern» Vor allem an das Kapitaleinlageprinzip, an die Stempelsteuer, an Ring-Fencing, Holding-Privilegien, Kapitalsteuer, Grundstückgewinnsteuer, Teilsatzbesteuerung von privilegierten Beteiligungen (besser bekannt als Dividendenbesteuerungs-Halbierung) und Kapitalgewinnsteuern. Sie haben keine Ahnung wovon ich rede? Ich auch nicht wirklich. Und wahrscheinlich auch 99 Prozent der Politikerinnen und Politiker, der Medienschaffenden und der Bevölkerung nicht.

Wussten Sie, dass in der Schweiz 2012 die Stempelsteuer teilabgeschafft wurde? So genannte Contingent Convertible Bonds – kurz «CoCos» – sind Finanzierungsinstrumente, die zum Beispiel die Credit-Suisse nach der Finanzkrise eingesetzt hat. Vor allem arabische Ölmilliardäre haben «CoCos» gekauft. Die Umwandlung in Eigenkapital wurde steuerbefreit. Wir haben also arabischen Ölmilliardären mehr Gewinne verschafft. Kostenpunkt? Wir wissen es nicht!

Aktuell auf der politischen Agenda: Die Vollabschaffung von Stempelsteuern und Emissionsabgaben. Kostenpunkt: Weitere 2,1 Milliarden jährlich. Seit 15 Jahren machen wir nichts anderes als Kapital entlasten und belasten dafür Arbeits-Einkommen. Wir haben die Lohnnebenkosten erhöht, die Mehrwertsteuer erhöht und flächendeckend die Gebühren erhöht.

Seit 15 Jahren machen wir nichts anderes als Kapital entlasten und belasten dafür Arbeits-Einkommen.

Wir brauchen eine Trendwende! Die Erbschaftssteuer ist Teil dieser Trendwende. Die AHV soll über die sehr hohen Vermögen teilfinanziert werden und nicht immer nur über Lohnabzüge und Mehrwertsteuer. Eben: Einkommen entlasten – AHV stärken.

Uns weht jedoch ein rauher Wind entgegen in der Diskussion um die Erbschaftssteurreform: Unsere Gegner operieren mit Verwirrung und Unwahrheiten und die Medien schreiben es teilweise ab.

Zeit, mit ein paar Lügen und Unwahrheiten aufzuräumen.

Die Mär von der Mehrfachbesteuerung

Wahr ist: Erbschaften wurden als Einkommen und als Vermögen schon besteuert. Wahr ist aber vor allem: Jeder Lohn-Franken wird mehrfach belastet und besteuert: Zuerst mit Lohnnebenkosten, dann als Einkommen, dann als Vermögen und wenn man ihn ausgibt als Mehrwertsteuer. Was für den Lohnfranken gilt und für Erbschaften, die nicht an die Kinder gehen, gilt, soll nun ausgerechnet auf hohen Vermögen nicht gelten? Zumal sich die grossen Vermögen hauptsächlich über Börsengewinne vergrössern. Diese Kapitalgewinne werden in der Schweiz als einziges Land eben gerade nicht versteuert.

Die Mär von der Gefährdung der KMU

Wahr ist: Familienbetriebe und die durch sie angebotenen Arbeitsplätze werden durch die Steuer nicht gefährdet. Im Initiativtext steht klipp und klar: «Gehören Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe zum Nachlass oder zur Schenkung und werden sie von den Erben, Erbinnen oder Beschenkten mindestens zehn Jahre weitergeführt, so gelten für die Besteuerung besondere Ermässigungen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben». Die Bundesversammlung hat also gemäss diesem Verfassungsauftrag zwingend eine Lösung zu finden, die die KMU im Weiterbestand schützt. Zum Beispiel mit einem höheren Freibetrag (wie 50 Millionen) und einem reduzierten Steuersatz (wie 5% statt 20%). Oder aber mit hohen Freibeträgen die abhängig sind von den Lohnsummen. Damit ist selbst eine Swatch vollständig geschützt. Selbstbewirtschaftete Landwirtschaftsbetriebe werden sogar mit Null eingesetzt.

Die Bundesversammlung hat also gemäss Verfassungsauftrag zwingend eine Lösung zu finden, die die KMU im Weiterbestand schützt. 

Die KMU werden also mit der Erbschaftssteuer in Tat und Wahrheit entlastet: KMU, die nicht an die eigenen Kinder vererbt werden, sondern zum Beispiel an eine Nichte, werden heute von den Kantonen massiv besteuert. Zudem können Mehrwertsteuer und Lohnnebenkosten um 2 Milliarden gesenkt werden. Oder sie müssten nicht erhöht werden.

Und schliesslich: bis 1999 hatten wir überall massiv hohe Steuern auf Erbschaften auch an die Kinder. Und dies ohne Ausnahmeregeln für KMU. Ist die Schweiz damals zusammengebrochen?

Die Mär der Gefährdung von Familien und das Einfamilienhäuschen

Wahr ist: Der hohe Freibetrag gilt pro Nachlass. Stirbt ein Ehegatte, fällt nicht alles Ersparte in seinen Nachlass. Zunächst wird vielmehr der Anteil am Gesamtvermögen ausgeschieden, der dem überlebenden Ehegatten gestützt auf das Ehegüterrecht zusteht. Der Anteil des Ehepartners am Nachlass ist steuerfrei. Darüber hinaus gilt ein Freibetrag von 2 Millionen. Weil beim Nachlass des überlebenden Ehepartners auch wieder ein Freibetrag von 2 Millionen gilt, können somit in der Familie 4 Millionen Franken steuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden.

Damit ist weit mehr als nur die steuerfreie Übertragung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung auf die nächste Generation gewährleistet. Gemäss Steuerstatisik haben nur gerade 0,7 Prozent der Steuerpflichtigen ein Vermögen über 4 Millionen Franken.

Die Vorlage ist also familienfreundlich. Familienfreundlich ist nämlich die mit der Erbschaftssteuer gekoppelte Entlastung der Mehrwertsteuer oder Lohnnebenkosten in Milliardenhöhe, sowie die Abschaffung der ungerechten kantonalen «Tanten-Steuern».

Die Mär von der Rückwirkung

Wahr ist: Nichts wird rückwirkend besteuert. Allein Schenkungen über 20‘000 Franken jährlich werden ab 2012 zum künftigen Nachlass gezählt. Besteuert wird erst beim effektiven Erbfall und dies erst ab Inkrafttreten des Gesetzes. Dies im Gegensatz zur Rückwirkung bei der Unternehmenssteuerreform II, die uns Milliarden kostet.

Die Mär von einer neuen Steuer

Wahr ist: Die Erbschaftssteuern wurden in vielen Kantonen nur für direkte Nachkommen – also Kinder – abgeschafft. Wussten Sie, dass Sie Steuern bezahlen müssen, wenn Sie zum Beispiel im Kanton Bern Ihrem Partner ein Geschenk – zum Beispiel ein Auto – im Wert von 30‘000 Franken machen? Mit einem Freibetrag von lächerlichen 12‘000 Franken Franken werden sie in diesem Fall mit bis zu 40 Prozent besteuert. Oder wenn Sie im Kanton Zürich eine Erbtante haben, werden sie ohne Freibetrag bis zu 30 Prozent besteuert. Kein Wunder hat der Volksschauspieler Walter Roderer seine 60 Jahre jüngere Grossnichte geheiratet um die Steuer zu umgehen.

Wir führen also keine neue Steuer ein, sondern schaffen all diese ungerechten und diskriminierenden kantonalen Steuern ab. Und das erst noch staatsquoten-neutral. Im gleichen Mass, wie nämlich Gelder an die AHV fliessen, können wir die Lohnnebenkosten und die Mehrwertsteuer senken.

Wir führen also keine neue Steuer ein, sondern schaffen all diese ungerechten und diskriminierenden kantonalen Steuern ab. Und das erst noch staatsquoten-neutral.

Es profitieren also alle! Und nur ganz wenige – knapp 1 Prozent der Steuerpflichtigen – werden moderat stärker belastet. Wir belasten das Kapital und entlasten die Arbeitseinkommen und wir stärken die AHV.

Und was hat Bundesrat Villiger 2003 so schön gesagt zur Erbschaftssteuer? «Es ist wesentlich klüger die hohen Vermögen zu besteuern als Arbeit und Konsum.»

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