Im Kern der Neustrukturierung des Asylbereichs steht ein eng getaktetes, rasches Verfahren in Bundeszentren für Asylsuchende. Die Zentralisierung spart Kosten und Zeit und bildet die Grundlage für dieses beschleunigte Verfahren. Anstatt jahrelang in der Ungewissheit auf einen Entscheid warten zu müssen, sollen die Asylsuchenden künftig innert 140 Tagen Bescheid erhalten, ob ihr Asylgesuch angenommen wird oder ob sie die Schweiz wieder verlassen müssen.
Damit diese Beschleunigung funktioniert, müssen die Asylsuchenden einen umfassenden und unentgeltlichen Rechtsschutz erhalten. «Wir wollen nicht nur schnelle, sondern auch faire und korrekte Verfahren», so Hans Stöckli. Das ist nur gewährleistet, wenn den Asylsuchenden, die mit dem schweizerischen Rechtssystem nicht vertraut sind, ein Anwalt oder eine Anwältin zur Seite gestellt wird.
Dass das Ganze funktioniert, beweist der seit über einem Jahr laufende Testbetrieb in Zürich, den der Bundesrat wegen der guten Resultate soeben noch einmal für vier Jahre verlängert hat. Die gemachten Erfahrungen zeigen, dass der Rechtsschutz zu einer besseren Akzeptanz der Entscheide bei den Gesuchstellenden und damit auch zu einer geringeren Beschwerdequote führt.