Das Initiativkomitee nimmt befriedigt zur Kenntnis, dass die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ nach Einschätzung des Bundesrates dem Erfordernis der Einheit der Materie und daher auch der Bundesverfassung entspricht. Eine Ungültigkeitserklärung ist damit entgegen den Forderungen u.a. des Schweizerischen Gewerbeverbands berechtigterweise überhaupt kein Thema. Die Stimmberechtigten werden somit die Gelegenheit erhalten, für eine moderate und gerechte Erbschaftssteuer zu votieren, wie sie im Initiativbegehren von EVP, SP, Gewerkschaften und Grünen skizziert ist.
Nicht nachvollziehen kann das Komitee hingegen die Ablehnung durch den Bundesrat, verbunden mit dem Hinweis, nicht in die Steuerautonomie der Kantone eingreifen zu wollen. Dazu erklärt Heiner Studer als Präsident des Trägervereins: „Die Initiative wäre nicht notwendig gewesen, wenn in den letzten Jahren nicht ein Kanton nach dem anderen seine Erbschaftssteuern abgeschafft hätte. Die Erbschaftssteuerreform ist eine sinnvolle und nötige Antwort auf dieses Föderalismusversagen. Sie korrigiert dieses mit einer moderaten Besteuerung auf Bundesebene, die sich auf die grossen und sehr grossen Vermögen über 2 Millionen Franken beschränkt.“
Auch die Zweckbestimmung der Initiative, nach der zwei Drittel der Erträge an den AHV-Ausgleichsfonds fliessen sollen, lehnt der Bundesrat mit dem Argument der föderalistischen Kompetenzordnung ab, obwohl er zusätzliche Einnahmen für die AHV grundsätzlich willkommen heisst. Stattdessen setzt er lieber auf eine zweiprozentige Erhöhung der Mehrwertsteuer im Rahmen der geplanten Reform der Altersvorsorge 2020. Das Komitee kann dieser Argumentation nicht folgen, da eine Mehrwertsteuer-Erhöhung vor allem den bereits stark belasteten Mittelstand trifft, während die vorgeschlagene Erbschafts- und Schenkungssteuer nur auf die reichsten 2% der Steuerpflichtigen Anwendung finden wird.