Nächste Woche debattiert der Ständerat das Korruptionsstrafrecht. In diesem Kontext muss «Privatbestechung», wie sie im Fall Fifa, die als privater Verein gilt, vorliegt, zum Offizialdelikt werden. Das ist politisch und rechtlich ein wichtiger Schritt, gelöst ist das Problem damit aber noch nicht. «Die hohe Dunkelziffer bei der Privatbestechung – aktuell 100 Prozent – wird sich dadurch noch nicht wesentlich ändern», sagt SP-Nationalrat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch.
Privatbestechung und Korruption können nur wirkungsvoll bekämpft werden, wenn das so genannte «Whistleblowing», also die Herausgabe von Informationen durch interne Informanten, gefördert wird. Das Parlament wurde bereits 2003 durch die Motion des damaligen SP-Nationalrats Remo Gysin damit beauftragt, die Situation von Whistleblowern zu verbessern. Bisher hat das Parlament aber noch keine Lösung gefunden, um interne Informanten wirkungsvoll zu schützen.
Die SP stellt ausserdem den Status der Fifa als Verein in Frage. Die Fifa handelt längst wie ein multinationales Unternehmen. Sie muss darum rechtlich auch so behandelt werden und vor allem regulär Steuern zahlen, alles andere ist ein Missbrauch des Vereinsrechts. «Die Schweiz macht sich lächerlich, wenn sie das Milliardenunternehmen Fifa rechtlich und steuerlich gleich behandelt wie einen Kaninchenzüchterverein», so abschliessend Cédric Wermuth.