Der Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich zeigt zwei Dinge auf: Einerseits konnten die finanzschwachen Kantone wie gewünscht etwas aufholen. Andererseits konnte der NFA den ruinösen Steuerwettlauf nach unten nicht aufhalten. Für die SP braucht es neben vertieften Untersuchungen zu den Folgen des Steuerwettbewerbs unbedingt eine Weiterentwicklung des NFA.
Die SP reicht deshalb in der Frühlingssession eine Reihe von Vorstössen zum Finanzausgleich ein:
- Mo. Hadorn: Ergänzung des NFA-Wirksamkeitsberichts mit einer Analyse zu den direkten und indirekten Folgen auf die Leistungen zugunsten der Einwohnerinnen und Einwohner.
- Po. Kiener Nellen: Bericht über Entstehung, Entwicklung sowie Auswirkungen des Steuerwettbewerbs in der Schweiz.
- Po. Carobbio: Bericht über die Entwicklung der kantonalen Leistungen (Prämienverbilligung, Stipendien, Kinderbetreuung) seit Inkrafttreten des NFA.
- Mo. Gysi: Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlagen zur Einführung eines Bandbreitenmodells bei der Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen.
Die SP fordert im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III eine Untergrenze von 16 Prozent Steuerbelastung für Firmen. Die verheerende Spirale nach unten zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger muss gestoppt werden. Die materielle Harmonisierung der Steuersätze, Steuertarife und Freigrenzen mittels Bandbreitenmodell ist zu prüfen. Schliesslich hat sich die Stimmbevölkerung gestern in Aargau (Ablehnung des Sparpakets) und Solothurn (Ablehnung der Senkung der Prämienverbilligungen) klar gegen Staatsabbau und Leistungskürzungen ausgesprochen.