Gefälligkeitsgutachten verbreitet Falschaussagen

Das heute publizierte Gefälligkeitsgutachten gegen die öffentliche Krankenkasse enthält zahlreiche Falschbehauptungen. Insbesondere stimmt es definitiv nicht, dass mit der öffentlichen Krankenkasse keine Hausarztmodelle und keine abgestuften Franchisemodelle möglich sein sollen. „Das Initiativkomitee hat bei der Unterschriftensammlung, in öffentlichen Auftritten und in der parlamentarischen Beratung immer ganz klar gesagt, dass sowohl Hausarzt- wie Franchisemodelle mit der öffentlichen Krankenkasse möglich sind“, stellt SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr klar.

Die Kassenlobby und ihre parlamentarischen Handlanger sind sich offenbar nicht einmal zu schade, mit bestellten und wohl mit Versicherungsprämien bezahlten Gefälligkeitsgutachten Lügen und Unwahrheiten zu verbreiten. Es ist schlicht falsch, dass es mit einer öffentlichen Krankenkasse keine Hausarzt- und Franchisemodelle mehr gebe.

In Tat und Wahrheit lautet der entscheidende Satz der Initiative wie folgt: „Für jeden Kanton wird eine einheitliche Prämie festgelegt; diese wird aufgrund der Kosten der sozialen Krankenversicherung berechnet“. Daraus lassen sich genau zwei Erkenntnisse ableiten:

  • Die Prämien werden kantonal einheitlich festgelegt. Es gibt also weder mehrere Prämien pro Kanton noch eine einzige nationale Prämie.
  • Die Prämien decken die effektiv verursachten Kosten.

Für das Initiativkomitee ist klar: Es wird mit der öffentlichen Krankenkasse weiterhin Franchisemodelle geben. Hausarztmodelle und Versorgungsmodelle, die sich besonders um chronisch kranke Menschen kümmern, werden sogar zum Standard werden.

Mit dieser besseren Versorgung werden mittelfristig Kosten in der Grössenordnung von 10 Prämienprozenten eingespart werden können. Der Unterschied zu heute ist: Besondere Modelle und Franchisen in einem öffentlich-rechtlichen Versicherungssystem dienen der besseren Versorgung der Versicherten sowie der Kostenreduktion und nicht wie heute allein der Risikoselektion. 

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