Gegen Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare – in der Slowakei wie in der Schweiz

Das Referendum «zum Schutz der Familie», über das in der Slowakei dieses Wochenende abgestimmt wird, verstösst gegen die UNO-Kinderrechtskonvention und zementiert die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare. Leider droht in der Schweiz eine ähnliche Abstimmung.

Die Slowakei stimmt am 7. Februar 2015, also diesen Samstag, über ein Referendum «zum Schutz der Familie» ab. Die von der katholischen Kirche unterstützte Bewegung «Allianz für Familie» (AZR) will mit dem Referendum gleichgeschlechtliche Ehen, Kinderadoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare sowie Sexualkunde an Schulen präventiv verbieten. Obwohl gleichgeschlechtliche Paare schon jetzt weder heiraten noch Kinder adoptieren dürfen, sollen sich die Slowakinnen und Slowaken noch einmal dagegen aussprechen.

Keine EU-Gleichstellungsnormen

Würde das Referendum angenommen, wird die Homophobie gestärkt und legitimiert, denn die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der Slowakei ist längst Status quo. 2012 lehnte das Parlament ein Gesetz über eingetragene Partnerschaften ab. Im 2014 wurde eine Verfassungsänderung unter der regierenden sozialdemokratischen SMER-Partei und den Christdemokraten verabschiedet, um die Ehe als «einzigartige Verbindung von Mann und Frau» festzuschreiben. Aber der AZR geht das nicht weit genug. Sie will verhindern, dass die EU Gleichstellungsnormen durchsetzen kann.

Hürde bei 50 Prozent

Für die Gültigkeit des Referendums ist die Teilnahme von mindestens fünfzig Prozent der Wahlberechtigten erforderlich, was mit Ausnahme der EU-Beitrittsabstimmung 2003 in der Slowakei noch nie erreicht wurde.

Die Aktivistinnen und Aktivisten der Gegen-Kampagne «Wir gehen nicht» beruhigt das nicht. Sie sind besorgt über die homophobe Stimmung und kritisieren das Fehlen von Unterstützungsmöglichkeiten für LGBT-Rechte.

UNO-Kinderrechtskonvention

Die Absichten des Referendums, Kindern die Teilnahme an der Erziehung in den Bereichen Sexualverhalten zu verwehren oder ihnen die Möglichkeit zur Absicherung ihrer Familie zu verweigern, verstösst gegen die UNO-Kinderrechtskonvention. Diese äussert sich zwar nicht explizit zu LGBT-Kindern, sondern geht davon aus, dass insbesondere aufgrund des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung alle Rechte für alle Kinder gelten (Art. 2). Der Kinderrechtsausschuss anerkennt zudem, dass LGBT-Kinder in besonderem Masse der Gewalt und der Diskriminierung ausgesetzt sind. Die Staaten sind verpflichtet, sich aktiv dafür einzusetzen, die Gesundheit der Kinder nicht aus diskriminierenden Gründen wie sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität zu gefährden.

Parallele zur Schweiz

In der Schweiz will die CVP ebenfalls die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren zementieren. Mit ihrer Initiative «Für Ehe und Familie – gegen Heiratsstrafe», über die der Ständerat im März als Zweitrat entscheidet, will sie die Ehe zwischen Mann und Frau festschreiben und damit die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare präventiv verhindern.

Wer sich selbst ein Bild machen möchte: Zeitgleich zur Abstimmung in der Slowakei findet am Samstag, 7. Februar im Treibhaus Luzern die Polit-Debatte zur CVP-Intiative: «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» statt. An der Diskussion nehmen CVP-Nationalrat und Vater der Initiative Gerhard Pfister und der grünliberale Nationalrat Roland Fischer teil. Moderiert wird die Polit-Debatte von SRF- Moderatorin Sonja Hasler.

Mehr zum Programm und den Gästen: http://queeroffice.ch/programm.html

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